…TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen und begünstigte Drittstaatsangehörige iSd § 2…
…ist dieser gemäß § 186 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011 für steuerliche Zwecke als Investmentfonds zu behandeln. Dasselbe gilt für Investmentstrukturen in Drittstaaten. Ein Organismus des offenen Typs zur gemeinsamen Veranlagung in liquide Finanzanlagen nach den Grundsätzen der Risikostreuung (OGA; § 67 Abs. 1 Z 3…
…Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs. 1 GMSG) als auch im Verhältnis zu Drittstaaten aufgrund desder von Österreich unterzeichneten Regierungsübereinkommensmehrseitigen Vereinbarung (BGBl. III Nr. 182/2017) vom 29…
…16.12.20209.12.2024, 20202024-0.710.6890.853.922). Rz 474: Im Verhältnis zu Drittstaaten - wenn also nicht schon die Verpflichtung nach der EU-Amtshilferichtlinie greift - erfordert der automatische Austausch länderbezogener Berichte zusätzlich eine qualifizierte Vereinbarung im Sinne von § 2 Z 10 VPDG…
…Geldwäscherichtlinie abgestellt werden. Im Falle von Drittstaaten ist die Beurteilung der Rechtsform von Parteienvertretern selbst vorzunehmen. Eine Hilfestellung zu diesem Zweck kann die auf der Homepage des BMF veröffentlichte Länderliste darstellen (siehe Abschnitt 7.4.6 (Rechtsformspezifische Nachweise und länderspezifische Informationen.)) Als zweiter Schritt sind…
…Andererseits führt allein der Umstand, dass ein Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Ansässigkeits-, Tätigkeits- oder in einem Drittstaat besteht, nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft. 2.3 Tätigkeitsausübung üblicherweise in der Grenzzone 10.Die Tätigkeit muss üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt werden. Dabei ist es unerheblich…
…die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 5 der RL 2009/65/EG bewilligt sind oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten nicht als OGAW im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011. Zum Begriff OGAW siehe Rz 27. Rz 98: Unter…
…2947). Rz 563: Sobald ein im Ausland als intransparent eingestufter Investmentfonds, unter Vorlage einer vom Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds ausgestellten Ansässigkeitsbestätigung, die Entlastung beim zuständigen Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart beantragt, ist keine gesonderte Antragsmöglichkeit für in Drittstaaten (weder Österreich noch Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds) ansässige Anteilinhaber möglich.