…derart eingeräumtes Recht steht mit dem Recht eines Bestandnehmers in Widerspruch, es stellt vielmehr ein Fruchtgenussrecht dar (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1457: Erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit durch das Gericht (zB § 3 Notwegegesetz oder § 86 EheG) oder durch die Verwaltungsbehörde (zB…
…von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind…
…zum § 33 TP 5 Abs. 1 GebG (Bestandverträge) sinngemäß (siehe Rz 1290 ff) mit dem Unterschied, dass bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag nicht, wie beim Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG nur das auf drei Jahre entfallende Entgelt die Bemessungsgrundlage bildet, vielmehr ist…
…siehe Rz 1270 ff); Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG; siehe Rz 1280 ff); Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG; siehe Rz 1400 ff); Dienstbarkeiten (§ 33 TP 9 GebG; siehe Rz 1440 ff); Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG; siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG…
…vereinbarten Zeit beendet sein soll, auch wenn die Dauer des Rechtsgeschäftes selbst kein für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblicher Umstand ist. Die Verlängerung der vereinbarten Geltungsdauer ist insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften relevant: Bestandverträgen iSd § 33 TP 5 GebG und Dienstbarkeiten iSd § 33 TP 9 GebG
…die mit der Gründung oder einer Vermögensübertragung verbunden sind. Diese Befreiungen gelten auch für anlässlich der Umstrukturierung begründete Rechtsverhältnisse, insbesondere Bestandverträge, Dienstbarkeiten, sowie Darlehens- und Kreditverträge. | Die Befreiung umfasst nur Umgründungsvorgänge, die erforderlich sind, um die mit dem ElWOG umzusetzenden Vorschriften der maßgebenden Richtlinien…
…§ 24 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes 1988). Rz 1746: Führt ein Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag sowohl zu abzugsteuerpflichtigen als auch zu nicht-abzugsteuerpflichtigen Einkünften, ist das Rechtsgeschäft zur Gänze von der Bestand- oder Dienstbarkeitsgebühr befreit. 29.5. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1747…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
…zB Grundbuch, Patentregister) eingetragen sind. Darunter fallen insbesondere Rechtsgeschäfte, die ein Recht an einer bestimmten körperlichen Sache begründen (zB Hypothek, Dienstbarkeit). Es muss sich um eine konkrete Sache und nicht bloß um eine vertretbare, die lediglich nach Maß, Zahl oder Gewicht objektiv festgelegt wird, handeln…
…unterliegt der Zessionsgebühr. Rz 1577: Unter den anderen Rechten, deren Abtretung im Falle der Beurkundung einer Gebühr unterliegt, sind auch absolute Rechte (zB verbücherte Dienstbarkeit, verbüchertes Bestandrecht) zu verstehen. Rz 1578: Ist der Forderungsübergang nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, wie etwa die Legalzession gemäß …
19. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG) Rz 1151: § 23 GebG besagt, dass unschätzbare Leistungen außer Ansatz bleiben, wenn in einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft schätzbare und unschätzbare Leistungen bedungen sind. Rz 1152: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar…
27.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG) 27.3.1. Gegenstand der Gebühr und Arten von Bestandverträgen 27.3.1.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1280: Der Gebühr unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine…
11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…
15. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG) 15.1. Mehrere durch ein Rechtsgeschäft begründete Leistungsverpflichtungen Rz 1109: Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in ein und demselben Rechtsgeschäft verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen…