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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…StPO iVm § 162 StPO). Im gerichtlichen Verfahren ist für die Anfertigung von Abschriften oder Kopien durch die Behörden ein Kostenersatz vorgesehen (§ 52 Abs. 1 StPO). 8.3. Zollrecht In allen Angelegenheiten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gilt die BAO subsidiär zum Zollrecht im Sinne des § 1 Abs…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…kumulativ erfüllt sind: Der Präsident der Wirtschaftskammer hat den Bilanzbuchhalter als im Register gemäß § 63 Abs. 4 BiBuG 2014 eingetragenen Berufsberechtigten (Code: BB) dem Bundesminister für Finanzen mitgeteilt (§ 3 Abs. 1 Z 7 FOnV 2027) [Faktisch erfolgt die Übermittlung durch den Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die in § 3 GMSG genannten Informationen übermittelt (§ 91 Z 2 GMSG). Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,hat im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats mit Verordnungin § 1 der Verordnung zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten festzulegen(BGBl. II Nr…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…Fall von Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter; d) der Ausdruck "Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Register der wirtschaftlichen Eigentümer mit 15. Jänner 2018 eingerichtet und wird vom Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde geführt. Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…und ersetzt für Neuanträge ab diesem Zeitpunkt die Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 vom 21. Juli 2021. Über die Ansuchen auf Basis dieser Ergänzung muss bis spätestens 30. Juni 2022 entschieden werden. Einreichungen sind bis längstens 15. Juni 2022 möglich.   Der Bundesminister für Finanzen…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Exporteure von Forderungen aus Ausfuhrgeschäften, soweit dafür der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, Zessionen von Forderungen, für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, an den Bund nach Eintritt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, BGBl. II Nr. 410/2015, in…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in Z 1 und Z 2 genannten Rechtsträger aufweist, sofern der Status als nicht meldendes Finanzinstitut dem Zweck dieses Gesetzes nicht entgegensteht. Dabei ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt mit Verordnung festzulegen, welche Rechtsträger diese Voraussetzungen erfüllen. Diese Ausnahme von der Meldepflicht soll eine gewisse…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 5. März 2014…