Die Richtlinien zum Gebührengesetz (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien…
…ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können daher keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen. Begründungen von Erledigungen sind aus diesem Grund ausschließlich…
…geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO)…
…Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt waren. Vorlageanträge, die trotz eines wirksamen und gültigen Verzichts eingebracht werden, sind…
…Abwertung, ist die Anrechnung der fiktiven ausländischen Steuer rückgängig zu machen, indem ein entsprechender Betrag im Jahr der Abwertung nachversteuert wird. Diese Vorgangsweise ist jedoch nur zulässig, wenn gemäß DBA oder der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen (BGBl. II Nr…