Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023
3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…genommen werden. Diese Zwischentermine dienen der gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsaufwands der Finanzämter und der Vertreter auf einen längeren Zeitraum. In typisierender Betrachtungsweise wird darauf abgestellt, dass vertretene Abgabepflichtige in der Regel höhere Einkünfte und komplexere Einkommens- und Vermögensverhältnisse als nicht vertretene Abgabepflichtige haben. Zudem haben…
…eine Energiegemeinschaft, da es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Energielieferung handelt (siehe Rz 133). Die Steuerbefreiung bezieht sich sowohl auf positive als auch negative Einkünfte. Rz 15: Bei Überschreiten der 12.500 kWh kommt eine anteilige Befreiung zur Anwendung (im Sinne eines Freibetrages). Für…
…Kilowattstunde) zuzüglich einer Fixkostenpauschale iHv Euro xx,x (in Worten: xxxx Euro)." Die Lieferung von Strom an die Energiegemeinschaft ist energiegesetzlich ausgeschlossen. Im Steuerrecht ist jedoch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einer Stromlieferung auszugehen. Bei Modellen, bei denen die Energieerzeugungsanlage im Eigentum des Mitglieds (Prosument) steht…
…Verfügungsgewalt an der Energieerzeugungsanlage übertragen werden. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es zu einer Energielieferung an die EEG, die technisch über das öffentliche Netz erfolgt. Diese Einkünfte aus der Einspeisung von Strom, der in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an die EEG geliefert wird, fallen unter die Befreiung des…
…vgl. Rz 126, 129). 3.2.1.3.4.2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 147: Die entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage an eine EEG ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Energielieferung an die EEG anzusehen. Zur Zuordnung der Einkünfte zu einem entbehrlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1…
…Vereinbarung in weiterer Folge aufrechterhalten und ob und wie sie ausgeführt wird. Nähere Ausführungen siehe Rz 1099 ff. Rz 1088: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise der BAO tritt in Hinblick auf die im Gebührenrecht vorherrschende formale Betrachtungsweise in den Hintergrund (VfGH 8.5.1980, V 14/80…
…1.5. Verrechnungspreise und Einkünftezurechnung Rz 21: Dem Grunde nach steuerlich anzuerkennende Transaktionen stellen den Ausgangspunkt einer Verrechnungspreisprüfung dar. Unter Beachtung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) sowie der allgemeinen Grundsätze der Einkünftezurechnung ist somit zunächst der wahre wirtschaftliche Gehalt einer Transaktion zu ermitteln. Bei Vorliegen…
…diesen Fällen ist eine weitere Analyse erforderlich, um - im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise - die wahren Gegebenheiten des Geschäftes herauszufinden (Z 1.46 OECD-VPL). Rz 60: Hat ein Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen zu einem verbundenen Unternehmen vertraglich auf Entgelte verzichtet, die es nach dem Grundsatz des…
…Bürgschaftsprovision teilweise oder vollständig verloren. Denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kann es sich vielmehr um eine teilweise oder vollständige Darlehenshingabe an den Bürgen und in weiterer Folge um eine (verdeckte) Einlage in die darlehensnehmende Konzerngesellschaft handeln (Z 10.161rev10.161 OECD-VPL). Leistet in solch einem…
…0393). Demnach muss ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Weiterveräußerung jedenfalls noch erkennbar sein. Handelt es sich bei den Vorführkraftfahrzeugen um "gängige" Modelle, können diese in durchschnittlicher Betrachtungsweise in kürzerer Zeit (ca. sechs Monate) weiterveräußert werden. Wenn trotz Verkaufsbemühungen innerhalb von sechs Monaten keine Weiterveräußerung erfolgt…
… 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 kann auch mittelbar erfolgen, weil für das Steuerrecht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgebend ist. Beispiel: Ein Investor hat Anteile an der M-Gesellschaft, die ihrerseits 100% der Anteile an der T-Gesellschaft hält. Die T-Gesellschaft investiert nach den…
…bei Ehepartnern nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass einer der Ehepartner Kontrolle ausübt. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) kommt für die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer jedoch nicht zur Anwendung. Kontrolle kann sich zudem im Zusammenhang mit Scheinunternehmen (siehe § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG)…
…im Ausland lediglich eine Scheinkapitalgesellschaft (Briefkastengesellschaft) existiert. Weiters ist auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 924 zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern von den österreichischen Beschäftigern wahrgenommen werden, sodass die Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in…
…Projekte wirtschaftlich und geografisch ein einheitliches Ganzes bilden (OECD-MK Art. 5 Z 51; EAS 1666, EAS 3339). Sinn und Zweck dieser Ausnahme von einer projektbezogenen Betrachtungsweise ist es, eine missbräuchliche Aufteilung einer einheitlichen Bau- oder Montageausführung zur Umgehung der Baustellenfrist ("Contract Splitting") zu vermeiden.
…Art. 5 Abs. 5 OECD-MA gegeben. Rz 277: Für DBA auf Basis von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA 2017: Dass für die Auslegung der Verkaufsvollmacht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist, wurde mit dem OECD-MA 2017 klarstellend in Art. 5 Abs. 5 übernommen…
…mehreren oder allen Segmenten beteiligt sind, die in einer Gesamtbetrachtung die Grundsätze der Risikostreuung erfüllen, ist das Kriterium der Risikostreuung getrennt für jedes einzelne Segment zu prüfen (segmentbezogene Betrachtungsweise). 2.2.6.3. Niedrigbesteuerung Rz 123: Die zweite Anwendungsvoraussetzung von § 42 Z 2 ImmoInvFG ist…