…aus sonstigen Finanzierungsinstrumenten im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, wenn mit ihnen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden ist; 5. Verdeckte Einlagen (siehe dazu KStR 2013 Rz 504). 2.2.2. Mittelbare Einlagen Unter die Einlagen…
…Rz 398. 4.1.1.1.3. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne, Wertpapier- und Liquidationsgewinne Rz 389: Abweichend von den Bestimmungen für Wertpapierfonds normiert § 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht…
…des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am 15.4.2012 über ein inländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 131,50 je Fondsanteil zzgl. 3,5 Euro Ausgabeaufschlag. Fondsgeschäftsjahresende: 30.6. Sämtliche Fondsanteile werden am 21.8.2014 um Euro 139,50 je Fondsanteil veräußert. …
… 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Beispiel: Anschaffung eines ausschüttenden Nichtmeldefonds um 35 zuzüglich 0,5 Euro Ausgabeaufschlag am 20.5.2016 über ein inländisches Kreditinstitut. Fondsgeschäftsjahresende ist der 30.6. Ausschüttungen je Fondsanteil: | 29.9.2016 | 1,7 Euro | 4…
…erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB-Invest-Direkt (A)" am 15.4.2014 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl…
…Anteilen des thesaurierenden Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am 15.4. 2012 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 131,50 je Fondsanteil zzgl. 0,5 Euro Ausgabeaufschlag. Fondsgeschäftsjahresende: 30.6. Sämtliche Fondsanteile werden am 21.8.2014 um Euro 139,50 je Fondsanteil veräußert. …
…Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 325: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe oben Rz 316, 320). Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds AB-Invest-Direkt (A) am 15.4. X1 über ein ausländisches Kreditinstitut…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
3.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2…
…Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad der beiden Gesellschaften zur Gewinnerzielung bestimmt (Beitragsanalyse). Rz 45: Indikatoren dafür, wann diese Methode als die am besten geeignete Methode für die Bestimmung eines Verrechnungspreises anzusehen ist, sind (Z 2.126rev2.151 OECD-VPL): (i)beide Transaktionspartner leisten einzigartige und wertvolle…
… 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. Das Fondsgeschäftsjahr endet am 31.10.01. A erwirbt am 30.11.01 400 weitere Anteile. Am 15.12.01 erfolgt die Ausschüttung von je 0,6 €, diese besteht zur Gänze aus steuerpflichtigen Zinsen. A erhält 840 €…
…soweit diese aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen stammen, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an…
…3.1.2. Steuerliche Auswirkungen auf Anteilinhaberebene Rz 529: Auf Anteilinhaberebene kommt es durch eine Fondsverschmelzung nicht zu einer Realisierung der Anteilscheine. Stattdessen sind die modifizierten Anschaffungskosten der Anteilscheine am übertragenden Fonds auf die Anteilscheine des übernehmenden Fonds zu übertragen. Werden Barzahlungen gemäß § 126 Abs…
…aus der Bündelung ihrer Ressourcen und Fertigkeiten erwarten. Rz 160: KVV-Teilnehmer können nur Unternehmen sein, die einen Vorteil aus den KVV-Tätigkeiten zu erwarten haben und denen eine Beteiligung am Ergebnis des KVV zusteht. Ein Unternehmen kann außerdem nur dann an dem KVV teilnehmen…
…oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann vor, wenn damit aus steuerlicher Sicht eine Beteiligung am "Eigenkapital" vorliegt (siehe KStR 2013 Rz 557, 1193 ff und EStR 2000 Rz 6112c). Bei in- und ausländischen Organismen…
…das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oder die Handlungsfähigkeit: Auch Personen, die nur durch einen Vertreter tätig werden, können Unternehmer sein (VwGH 27.5.1998…
…von Informationsaustausch verpflichtet hat und diesen auch nicht gewährleistet. Rz 130: Der EuVECA investiert mittels folgender Instrumente in "qualifizierte Portfoliounternehmen": Eigenkapital, das ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Anteilen oder anderen für seine Anleger begebenen Formen der Beteiligung am Kapital; sonstige Anteile…
…Informationsaustausch verpflichtet hat und diesen auch nicht gewährleistet. Rz 138: Der EuSEF investiert ausschließlich mittels folgender Instrumente in "qualifizierte Portfoliounternehmen": Eigenkapital, das ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Anteilen oder anderen für seine Anleger begebenen Formen der Beteiligung am Kapital; eigenkapitalähnliche Instrumente…
…Immobilienerträge Einfluss auszuüben, so ist er in wirtschaftlicher Betrachtung auf Abkommensebene wie ein Miteigentümer des Immobilienbesitzes anzusehen. Die Beteiligung am Immobilienfonds ersetzt in diesen Fällen den direkten Besitz der Liegenschaft. Unter diesen Umständen schlägt daher das innerstaatliche Transparenzkonzept infolge der Anwendung von Art. 3 Abs…
…dann Mitunternehmer, wenn er die dem Fruchtgenussbesteller zustehenden Einflussmöglichkeiten an der Geschäftsführung ausüben kann und wenn er am Betriebserfolg, den stillen Reserven und dem Firmenwert beteiligt ist. Eine bloße Beteiligung am Gewinn des Fruchtgenussbestellers reicht zur Begründung der Mitunternehmerstellung des Fruchtnießers nicht aus. Ohne Einflussmöglichkeit…