… 94 BAO und § 244 BAO. Der Bescheid ist somit nicht abgesondert anfechtbar; er ist nach § 244 BAO erst in der Beschwerde gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid anfechtbar. Ist die Verweigerung der Akteneinsicht keine verfahrensleitende Verfügung, insbesondere, weil sie wegen Nichtlegitimation des Antragstellers oder nach…
…und Beschwerden an den VwGH und den VfGH unterliegen den Eingabegebühren nach § 17a VfGG bzw. § 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in…
…gesamter Geschäftsfall nicht löschbar ist. Rz 314: Da der haftungs- und abfuhrverpflichtete Versicherer Abgabenschuldner im formellen Sinn ist und die für den Abgabepflichtigen getroffenen Anordnungen zu erfüllen hat, muss er auch die Aufbewahrungspflicht des § 132 BAO beachten. Liegen die Voraussetzungen der Befreiung nicht mehr vor…
…lediglich jenes Finanzamtes, das die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat) oder wenn als Bescheidadressat eine rechtlich nicht bzw. nicht mehr existente Person (Personengemeinschaft) genannt ist. Die Beschwerdevorentscheidung spricht über eine Bescheidbeschwerde ab. Sie hat daher die Bescheidbeschwerde zu bezeichnen (Datum und Gegenstand der Beschwerde, Namen des Beschwerdeführers…
…Ob 104/21a zu einer Bilanzbuchhalterin). Folglich haben sie auch keine Berechtigung, die "anlässlich der Einreichung der Steuererklärung" einzureichende Bilanz vorzulegen. Bilanzbuchhalter sind auch nicht zur Einbringung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrages berechtigt (vgl. BFG 01.08.2022, RV/7101195/2022 zu einer Bilanzbuchhalterin und…
…20). Wurde der Anzeigeverpflichtung bereits einmal entsprochen, ist der Beginn der Steuerpflicht für weitere Kraftfahrzeuge nicht mehr anzuzeigen. Beginnt nach Beendigung der Steuerpflicht für alle Kraftfahrzeuge zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich die Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug, ist dieser Umstand wieder dem Finanzamt anzuzeigen. Für steuerbefreite…
…die keine Bescheide sind. So fallen auch schriftlich erteilte Auskünfte unter den Begriff des Vorbescheids, die bloß eine "Bindungswirkung" nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auslösen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass diese von der tatsächlich zuständigen Behörde erteilt wurden. Da im Allgemeinen nicht ausschlaggebend…