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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…295a BAO, die nachträgliche Entscheidung der Hauptfragenbehörde über eine im angefochtenen Bescheid als Vorfrage (§ 116 BAO) beurteilte Rechtsfrage, neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel (im Sinn des § 303 BAO), ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO (siehe RAE Rz 978). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten ua…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO)…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenvorschriften gewährleistet ist. Die Bewilligung zur Selbstberechnung erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde unterliegen einer Gebühr von ebenfalls 15 Euro. Rz 448: Ist ein Antrag auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bereits in der Beschwerde enthalten, ist aufgrund des inneren Zusammenhangs (siehe Rz 437) dafür keine über die Beschwerdegebühr hinausgehende…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Urkundspersonen haben die in einem Kalendermonat entrichteten Gebühren bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entsteht, zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6) abzuführen. 3.1.4. Rückzahlung von zu Unrecht entrichteten festen Gebühren…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unabhängig von der Anzahl an Beilagen - nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren. 10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…362 zu geringfügigen Änderungen). Die Gebührenschuld entsteht für beide Eingaben mit Zustellung der abschließenden Erledigung in Form des Bescheides, in dem über beide Anträge abgesprochen wird. 10.5.9. Mehrere Ansuchen in einer Eingabe Rz 437: Werden in einer Eingabe mehrere Ansuchen gestellt, ist gemäß …

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Mehrere Ausfertigungen über eine Bewilligung Rz 317: Werden über eine Bewilligung (Berechtigung, Bescheinigung) mehrere amtliche Ausfertigungen ausgestellt, so ist die Gebühr für jede dieser Ausfertigungen zur Gänze zu entrichten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn Zweitausfertigungen von der ausstellenden Behörde einer anderen…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen. Rz 158: Der Begriff der Erledigung umfasst alle Arten schriftlicher Äußerungen der Behörde zu einem…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird die vergleichsweise Regelung bereits vor…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in einem engen Wortsinn zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese…

BMF-010221/0776-VI/8/2014Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey betreffend Kostenregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0776-VI/8/201409.07.2015

…das Kopieren von Unterlagen und für Nachforschungen erhebt, die mit einem bestimmten Auskunftsersuchen verbunden sind; (iii) angemessene Kosten für stenografische Niederschriften über Befragungen, eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; (iv) angemessene Gebühren und Ausgaben, welche nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts betragsmäßig festgesetzt werden und bei einer Person…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zB September 2024) auf dem Erlagschein spätestens am Fälligkeitstag für alle selbstberechneten Gebühren dieses Zeitraumes in einem Gesamtbetrag zu entrichten. 3.2.4.4. Aufbewahrungspflicht Rz 95: Der Parteienvertreter hat die Aufschreibungen und je eine Abschrift (Durchschrift, Gleichschrift) der über die Rechtsgeschäfte ausgefertigten Urkunden sieben…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für diese Erklärung nur eine einmalige Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro anfällt. 10.5.7.8. Terminanfragen/Terminreservierung Rz 433: Keine gebührenpflichtigen Eingaben stellen Terminanfragen bei Behörden dar. 10.5.7.9. Auskunftssperre Rz 434: Wird ein Antrag auf Auskunftssperre durch die Dienstbehörde…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sprengungsunternehmen Bescheid oder Bescheinigung über die Anzeige des Ausscheidens des Geschäftsführers (§ 39 Abs. 4 GewO 1994), Filialgeschäftsführers (§ 47 Abs. 3 GewO 1994), der Gewerbeeinstellung (§ 85 GewO 1994) mit Antrag auf Bescheid oder Ausfertigung einer Bescheinigung. 10.2.1.1.3. Anerkennung einer sonstigen gesetzlichen Voraussetzung…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.5.11.2. Gebührenschuldner Rz 445: Gemäß § 13…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung der Reisedokumente zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 540: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Reisedokuments ab- bzw. zurückgewiesen, ist im Bescheid über Folgendes zu informieren: "Wurde Ihr Antrag ab- bzw. zurückgewiesen…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen bzw. Abschrift der Bestätigung nach Rz 63). Rz 63: Zu Nachweiszwecken ist dem Gebührenschuldner in diesen Fällen eine Bestätigung über die Entrichtung der Gebühren auszuhändigen. Diese Bestätigung…

GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in einer amtlichen Ausfertigung für eine Mehrheit von Personen bewilligt, so ist die Gebühr nur für die Personen zu entrichten, denen die Namensänderung durch die amtliche Ausfertigung (Bescheid) bewilligt wird und nicht auch für solche Personen, auf die sich die Wirkung des Bescheides über die…