…Bescheid Rechnung getragen wird. Dies gilt vor allem für Berichtigungen gemäß den §§ 293 oder 293b BAO, Abänderungen gemäß § 295a BAO, (ersatzlose) Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Berichtigungen gemäß § 16 Abs. 3 BewG 1955. 2.4.2. Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 BAO Einen gegen…
…des § 209a Abs. 1 BAO setzt nicht voraus, dass die Beschwerde vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Sie gilt auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen zulässigerweise nach Verjährungseintritt erlassenen Bescheid richtet. Dies kann etwa nach § 209a Abs. 2 BAO, nach Art. 25 Abs…
…der Gebühr auch durch einen schriftlichen Beleg des spätestens zugleich mit der Eingabe weiterzuleitenden Überweisungsauftrages nachweisen, wenn sie darauf mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass der Überweisungsauftrag unter einem unwiderruflich erteilt wird. Rz 457: In dem jeweiligen Bescheid, gegen den eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag…
…wenn der Rechtszug an das Bundesfinanzgericht geht | | Z 30 | Ansuchen um Austausch einer bis zum Ablauf des Übergangszeitraumes ausgestellten Bescheinigung des Daueraufenthaltes (§ 53a NAG), einer Daueraufenthaltskarte (§ 54a NAG) oder eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EU" (§ 45 NAG) gegen den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" |
…426: Eingaben, mit denen eine Erledigung in einem anhängigen Verfahren urgiert wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen…
…mit der Auflage zu verbinden, dass die lohnsteuerliche Erfassung der Arbeitskräfte sichergestellt wird. Das Finanzamt .......................... hat die Zuständigkeit für die Überwachung der Lohnsteuerabfuhr übernommen. Rechtsmittelbelehrung: Infolge Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist die Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid unzulässig. Bundesministerium für Finanzen, 12. Juni 2014 …
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…
…auch Bescheinigungen über die Verlässlichkeit gemäß § 130 Abs. 9 GewO 1994. | Nicht von der Befreiung umfasst sind Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage eines anderen Gesetzes erstellt und ausgestellt werden sowie Eingaben, die auf das Erstellen und das Ausstellen von Schriften auf Grundlage eines…