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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…die Beurteilung eines Schriftsatzes als Beschwerde (im Sinn der §§ 243 und 250 BAO) ist, dass aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige eine behördliche Maßnahme zu bekämpfen. Lässt sich erkennen, dass der Einschreiter sich durch eine bestimmte Entscheidung beschwert fühlt und…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…kann sich bei der Feststellung der beherrschenden Person bei Neukonten von Rechtsträgern auf Informationen verlassen, die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhoben und verwahrt werden (§ 46 Z 2 GMSG), denen das meldende Finanzinstitut aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen zum Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung unterliegt…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2. Feststellung der Ansässigkeit Rz 34: Zur Feststellung, ob ein Rechtsträger der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die für die Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche erforderlich sind. 12.11. Währungsumrechnung (§ 106 GMSG) Rz 93: Für Zwecke der Ermittlung (Umrechnung) der im GMSG angeführten US-Dollar-Beträge sind die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurse (Euro foreign exchange reference rates) zum maßgeblichen Stichtag…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…000 US-Dollar nicht übersteigt, auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten und verwahrten Informationen oder b)auf eine Selbstauskunft des Kontoinhabers oder dieser beherrschenden Person aus dem/den teilnehmende Staat(en) oder anderen Staat(en), in dem/denen die…

2022-0.232.980Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.232.98030.03.2022

…die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten. Dies gilt nicht für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice verbracht worden wären (zB aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen). (2) Macht der Arbeitnehmer durch Mitteilung an den Arbeitgeber und das…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…Berichterstattung" zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.   2. Bei jeder Anwendung dieser Vereinbarung durch eine zuständige Behörde einer Jurisdiktion wird jeder in dieser Vereinbarung nicht definierte Ausdruck, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert und die zuständigen Behörden…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.   2. Die Ausdrücke "Österreich", "Vereinigte Staaten", "zuständige Behörde", und "Vertragsparteien" haben die Bedeutung, welche sie im Abkommen haben.   3. Bei jeder Anwendung dieser Vereinbarung durch eine zuständige Behörde soll jeder in dieser Vereinbarung nicht definierte Ausdruck, sofern der…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…die auf der Grundlage eines standardisierten Branchenkodierungssystems ermittelt wurde, welches das meldende Finanzinstitut im Einklang mit seiner üblichen Geschäftspraxis für die Zwecke von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) oder zu anderen gesetzlichen Zwecken (außer zu Steuerzwecken) dokumentiert und vor dem Datum eingeführt hat…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Finanzinstitut in Bezug auf ein Finanzkonto, das den Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) unterliegt, die Anforderungen dieser Verfahren in Bezug auf das Finanzkonto erfüllen darf, indem es sich auf die Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) verlässt, die für das bestehende Konto…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Konto zur finanziellen Eingliederung, wobei die monatlichen Einzahlungen den Betrag von 1 250 US-Dollar (mit Ausnahme staatlicher Einzahlungen) nicht überschreiten dürfen und zudem Kreditinstitute im Hinblick auf dieses Konto ein vereinfachtes Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) anwenden dürfen. In einem solchen Fall…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2. Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) (§ 97 GMSG) Rz 82: Der Ausdruck "Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)" bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts (Rz 52 ff) zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Endet der Meldezeitraum innerhalb eines Kalenderjahres, muss die Saldo- oder Wertgrenze zum letzten Tag des Meldezeitraums ermittelt werden, der innerhalb des Kalenderjahrs endet (Sec. II Rz 5 CRS-Kommentar). Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Überprüfung der Konten anwendbaren Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dass der Kontoinhaber in dem Staat ansässig ist, in dem die Adresse liegt. Darüber hinaus kann das meldende Finanzinstitut von einer in Österreich gelegenen aktuellen Wohnsitzadresse ausgehen, wenn im Rahmen der Kundenidentifizierung aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) ein von einer österreichischen…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Plausibilität der Selbstauskunft (§ 47 GMSG) Rz 29: Hat ein meldendes Finanzinstitut bei Kontoeröffnung eine Selbstauskunft erhalten, muss es dessen Plausibilität auf Grundlage der im Zuge der Kontoeröffnung erhaltenen Unterlagen bestätigen. Diese umfassen die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen sowie…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…es sich nicht um ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates handelt. Feststellung der beherrschenden Person des Kontoinhabers: Zur Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers kann sich ein meldendes Finanzinstitut auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen und verwahrten Informationen verlassen. Feststellung…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldende Finanzinstitut aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfasst hat, enthalten sind (Sec. VII Rz 8 CRS-Kommentar). Hält ein meldendes Finanzinstitut für eine einzigeeinzelne Person mehrere Konten, muss diesem nur dann bekannt sein, dass der Status in Bezug auf Kontoinformationen eines…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die neuesten Kontoeröffnungsunterlagen, 3.die neuesten vom meldenden Finanzinstitut aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) oder für sonstige aufsichtsrechtliche Zwecke beschafften Unterlagen, 4.derzeit gültige Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung und 5.derzeit gültiger Dauerauftrag für Überweisungen (ausgenommen bei Einlagenkonten). Ist eine der unter …

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…berücksichtigt werden: das Finanzinstitut unterliegt einer staatlichen Regulierung; es werden Informationen an die Steuerbehörden übermittelt. Folgende Faktoren können für ein hohes Risiko berücksichtigt werden: die Art des Finanzinstituts unterliegt nicht dem Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC); die Art des Finanzinstituts darf Inhaberanteile ausgeben…

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze sowie der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. 2. Die…