Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…
…soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten beantragt hat. Die Beschwerdezinsen dienen nur dem Ausgleich des Zinsenrisikos betreffend strittige Abgaben im Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen. Die Verhältnisse gegenüber Dritten (etwa gegenüber Vertragspartnern bei…
…Abs. 2 BAO) ist jenes Finanzamt, das für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.2.2. Aussetzungszinsen Rz 184: Zuständig für die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.3. Säumniszuschläge…
…26 Abs. 3 lit. c DBA ausdrücklich als Informationsaustauschverweigerungsgrund vorgesehenen ist, ausgesetzt. 3. Wirksamwerden Die Aussetzung der suspendierten Bestimmungen soll auf belarussischer Seite mit 1. Juni 2024 wirksam werden und vorerst bis 31. Dezember 2026 begrenzt sein. Somit besteht für betroffene Einkünfte, die in diesem…
…Jahren nicht zu laufen oder steht still, bis die Aussetzung aufgehoben worden ist. Die Person, die den Fall unterbreitet hat, kann die Aussetzung einseitig durch Mitteilung an die zuständige Behörde aufheben. b)Wenn sich die zuständigen Behörden darauf einigen, dass es eine der betroffenen Personen…
…dem Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung dieser Vereinbarung in Kraft. 2. Eine zuständige Behörde kann den Informationsaustausch nach dieser Vereinbarung vorübergehend aussetzen, indem sie der anderen zuständigen Behörde schriftlich ihre Feststellung mitteilt, dass die andere zuständige Behörde diese Vereinbarung in erheblichem Umfang nicht einhält oder…
…die erstgenannte zuständige Behörde, sich mit der anderen zuständigen Behörde zu konsultieren. Eine Aussetzung des Informationsaustauschs nach dieser Vereinbarung soll unverzüglich wirksam werden und soll so lange bestehen, bis die zweitgenannte zuständige Behörde in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass kein Verstoß…
…April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs…
…die Erhebung von Abgaben, wenn der Abgabenanspruch (§ 4 BAO) vor diesem Zeitpunkt entstanden ist (VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015), die Entscheidungspflicht über Anbringen (zB Abgabenerklärungen, Anträge auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 BAO), die vorher eingereicht wurden…
…Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) ergehen, Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO herabsetzende Bescheide, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO herabsetzende Bescheide, Säumniszuschläge gemäß § 214 Abs. 5 BAO herabsetzende Bescheide, Säumniszuschläge gemäß …
…Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der USt-Jahreserklärung (BFG 08.04.2025, RV/7300017/2024) Antrag auf Vorsteuerrückerstattung gemäß § 21 Abs…