…wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur im Hinblick auf die neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im Hinblick auf die Frist von sechs Wochen siehe Abschnitt 7.2 (Anforderungen an die Dokumente))…
…die Weitergabe von Vorteilen aus der österreichischen Forschungsprämie über Preisreduktionen an den konzerninternen Auftraggeber nicht sachgerecht erscheint. Wenn im Ausnahmefall durch geeignete Dokumentation glaubhaft gemacht wird (Rz 402 ff), dass Vorteile aus der österreichischen Forschungsprämie zwischen fremden Dritten in vergleichbaren Umständen ganz oder teilweise weitergereicht…
…wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur im Hinblick auf die neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im Hinblick auf die Frist von sechs Wochen siehe Abschnitt 7.2 (Anforderungen an die Dokumente))…
… 62 und 87 GMSG. Zur Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit für betroffene Rechtsträger und Finanzinstitute wurden daher auch allenfalls ohnedies bereits ex lege erfasste Ausnahmefälle in die GMSG-DV aufgenommen. Die darüber hinaus in der GMSG-DV genannten Finanzinstitute und Konten erfüllen die Anforderungen nach…