RIS AI
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InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird (siehe Rz 103). Rz 93: Ausländische Investmentfonds sind in Österreich keine Steuerrechtssubjekte. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung und somit auch, wenn…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Geldwäscherichtlinie abgestellt werden. Im Falle von Drittstaaten ist die Beurteilung der Rechtsform von Parteienvertretern selbst vorzunehmen. Eine Hilfestellung zu diesem Zweck kann die auf der Homepage des BMF veröffentlichte Länderliste darstellen (siehe Abschnitt 7.4.6 (Rechtsformspezifische Nachweise und länderspezifische Informationen.)) Als zweiter Schritt sind…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EAS 2947). Rz 563: Sobald ein im Ausland als intransparent eingestufter Investmentfonds, unter Vorlage einer vom Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds ausgestellten Ansässigkeitsbestätigung, die Entlastung beim zuständigen Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart beantragt, ist keine gesonderte Antragsmöglichkeit für in Drittstaaten (weder Österreich noch Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds) ansässige Anteilinhaber…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Melderegister übernommen und es ist keine Änderungsmeldung erforderlich. Keine automatisierte Übernahme kann dann erfolgen, wenn eine Person mit Wohnsitz im Ausland verstirbt und dies daher nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst wird. In diesen Fällen ist der Rechtsträger verpflichtet, binnen vier Wochen ab Kenntnis des Todes…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 3 NoVAG 1991 steuerbar, außer es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Darunter fallen insbesondere: ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem Nichtunternehmer aus dem Ausland importiert und im Inland zugelassen wird; ein Kraftfahrzeug, das im Rahmen eines Übersiedlungsgutes (Heiratsgutes) in…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Dies gilt auch für Zahlungsdienstleister, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze erzielen. 3.5.2. Spezialzuständigkeit des Finanzamtes Österreich Rz 131: Eine spezielle und ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich besteht: für die Prüfung der Vollständigkeit…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…EU-Amtshilferichtlinie bereits für das Wirtschaftsjahr 2016 verbindlich gemacht. Auf Drittstaatsebene haben hingegen nicht alle Jurisdiktionen die länderbezogene Berichterstattung schon für diesen Zeitraum implementiert (ein Überblick über die Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung findet sich auf der Internetseite der OECD, http://www.oecd.org/tax/automatic…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1067: Die Sache muss sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenschuld nach § 16 Abs. 2 Z 1 GebG ist somit, dass sich die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Ausland befinden kann. 12.2.1. Inländereigenschaft der Parteien Rz 1060: Die Inländereigenschaft muss bei allen Parteien gegeben sein. Sie ist dann erfüllt, wenn die Parteien…