10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…
…Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr…
…Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die…
… siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG…
…60 Abs. 1 BAO; § 10 Abs. 1 GrEStG 1987). Im GrEStG 1987 selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aberkennung der Befugnis zur Selbstberechnung von Parteienvertretern (§ 11 Abs. 2 GrEStG 1987) Durchführung von Prüfungen bei Parteienvertretern (§ 15 GrEStG 1987). 3.16. Grundbuchsgebühr…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
…dazu Rz 130) oder die Zulassung als IOSS-Vertreter gemäß § 25b Abs. 1 Z 2 letzter Satz UStG 1994 in Verbindung mit § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994, sowie alle Aufgaben, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG, BGBl. Nr. 139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB …
…at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung…
…die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Dient die Tätigkeit privatwirtschaftlichen Zwecken und ist sie von wirtschaftlichem Gewicht (vgl. dazu KStR 2013 Rz 68, wonach Gewinne…
…Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist…
…nach Art. 116a B-VG sind nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Rz 33: Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15…
…Verwalters nicht begründet, sodass die Eingaben des Insolvenzverwalters gebührenpflichtig sind. Rz 410: Eingaben von Abgeordneten oder politischen Mandataren sind nicht gebührenpflichtig, wenn sie diese Eingaben im Rahmen des ihnen verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabenkreises an öffentliche Behörden und Ämter richten. Sie sind jedoch gebührenpflichtig, wenn sie bloß…
…ihren Rechtsträgern Aufgaben übertragen sind, die sie im Auftrag des Staates zu besorgen haben (beliehene Unternehmen, siehe auch Rz 414). Rz 644: Bei Kammern (zB Notariats- und Rechtsanwaltskammer) ist zu unterscheiden, ob sie in Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreises als Organ einer Gebietskörperschaft tätig werden…
…denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden (siehe Rz 414). Rz 1702: Bei festgestellten Gebührengebrechen haben die Organe der Gebietskörperschaften hierüber einen amtlichen Befund aufzunehmen und an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6) zu übersenden (Notionierung). Rz 1703: Zur Aufnahme des amtlichen Befundes…
…der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts…
… jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich besteht (Rz 72 und Rz 73) und jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit von österreichischen Vertretungsbehörden besteht (Rz 74). Rz 71: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Zollamt Österreich zu erledigen sind, und die deshalb…
…der Geschäftsstrategien (Z 1.1141.134 ff OECD-VPL). Rz 58: Vertragsanalyse: Zunächst ist in die konzernintern abgeschlossenen Verträge Einsicht zu nehmen, aus denen sich die Aufgaben der betreffenden Konzerngesellschaft sowie ihre unternehmensrechtlichen Rechte und Pflichten ergeben. Ein Betriebsausgabenabzug kann im Allgemeinen nur anerkannt werden…
…über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in Millionenhöhe abwerfen, nicht zu den Aufgaben und Funktionen einer Bau- oder Montagebetriebsstätte gehören kann. Ist daher die Darlehensvergabe an die ausländische Muttergesellschaft den Funktionen des inländischen Stammhauses der Kapitalgesellschaft zuzuordnen (siehe auch Rz 284), dann bilden…
…Denn die Analyse dient einerseits dazu, die wirtschaftlich relevanten Merkmale des konzerninternen Geschäftsvorfalls und Aufgaben und Zuständigkeiten der daran beteiligten Unternehmen zu verstehen, und ermöglicht andererseits den Vergleich des konzerninternen Geschäftsvorfalls mit vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfällen. Rz 416: Der Funktions- und Risikoanalyse (auf Englisch "FAR analysis" - Analyse…
…2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) sind Kraftfahrzeuge befreit, die zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind. Rz 131: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe gemäß § 3 Abs. 2…