RIS AI

Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010105/0016-IV/4/2014

Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet

geltende FassungErlassBMF-010105/0016-IV/4/2014vom 07.02.2014

Wortlaut laut Findok

Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung sind gemäß § 69 Finanzstrafgesetz in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden, bei denen die Spruchsenate eingerichtet sind, eingesehen werden. Bundesministerium für Finanzen, 7. Februar 2014  

Normen und Schlagworte

SpruchsenatGeschäftsverteilungVeröffentlichung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010105/0016-IV/4/2014
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 6/2014
Stammnummer
68271
Gültig
07.02.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF