Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010105/0016-IV/4/2014
Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlassBMF-010105/0016-IV/4/2014vom 07.02.2014
Wortlaut laut Findok
Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung sind gemäß
§ 69 Finanzstrafgesetz in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich:
https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html
Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden, bei denen die Spruchsenate eingerichtet sind, eingesehen werden.
Bundesministerium für Finanzen, 7. Februar 2014
Normen und Schlagworte
- § 69 FinStrG, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010105/0016-IV/4/2014
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 6/2014
- Stammnummer
- 68271
- Gültig
- 07.02.2014 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF