…oder Lebensumstände einer gefährdeten Person zulassen, von der Akteneinsicht ausgenommen werden (§ 51 Abs. 2 StPO iVm § 162 StPO). Im gerichtlichen Verfahren ist für die Anfertigung von Abschriften oder Kopien durch die Behörden ein Kostenersatz vorgesehen (§ 52 Abs. 1 StPO). 8.3. Zollrecht In allen Angelegenheiten…
…beigefügten Schriftstücke, Unterlagen, Dokumente, Fotografien usw. dar, wenn sie in der Absicht überreicht werden, das Vorbringen der Eingabe zu stützen oder zu ergänzen. Dies gilt auch dann, wenn sich darauf keine Schriftzeichen befinden (vgl. VwGH 24.10.2024, Ra 2022/16/0006). Beispiel: Einem Bauansuchen…
…in die Frist nicht eingerechnet, sofern das Schriftstück innerhalb der Frist der Post übergeben und auf dem Briefumschlag an die zuständige Behörde mit richtiger Anschrift gerichtet ist (vgl. zB VwGH 29.5.1985, 84/13/0079). Enthält ein Bescheid die Ankündigung, es werde noch eine…
…Wird eine Eingabe in mehreren Ausfertigungen bei der Behörde überreicht, ist die Gebühr für jede unterfertigte Ausfertigung (siehe Rz 404) zu entrichten. Unterliegt die Eingabe der erhöhten Eingabengebühr, ist diese nur für die erste Ausfertigung zu entrichten; für die zweite und jede weitere Ausfertigung ist…
…die inhaltlichen Merkmale des gebührenpflichtigen Gegenstandes von mehr als einer Tarifpost des § 14 GebG auf, so begründet sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage kommenden Tarifposten (VwGH 22.4.1991, 90/15/0072). Beispiel: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung nach § 14 TP 13 GebG in einem gemäß …
…VwGH 15.1.1981, 3627/80) und wird vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht (VwGH 19.12.1986, 86/15/0071). Schriftlichkeit ist aber nicht in einem engen Wortsinn zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier…
…das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes maßgebend. Nicht entscheidend ist, ob die Schrift im Original oder in Abschrift (beglaubigt oder unbeglaubigt; Fotografien, Fotokopie) vorhanden ist. Rz 8: Fotografien oder Fotokopien, auf denen sich keine schriftlichen Vermerke befinden, fallen nicht unter den Begriff der Schriften …
…sind, ist nicht in einem so engen Wortsinn zu verstehen, dass die Partei die Abschrift eigenhändig herstellt. Entscheidend ist, wem sie zuzurechnen ist. Es ist daher unbeachtlich, ob sich der Schriftverfasser eines technischen Hilfsmittels (Kopiergerät) oder einer dritten Person als Erfüllungsgehilfen bedient. 10.1.4…
…Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG) 11.2.1. Urkunden im Sinn des § 15 Abs. 2 GebG Rz 1025: Als Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes festgehalten ist…
…als Organe der Gebietskörperschaft anzusehen, wenn ihnen bzw. ihren Rechtsträgern Aufgaben übertragen sind, die sie im Auftrag des Staates zu besorgen haben (beliehene Unternehmen, siehe auch Rz 414). Rz 644: Bei Kammern (zB Notariats- und Rechtsanwaltskammer) ist zu unterscheiden, ob sie in Übertragung eines öffentlich…
…Enthält eine Schrift neben der Befundaufnahme auch noch vom Sachverständigen auf Grund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen aus dem Befund abgeleitete Schlussfolgerungen, liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern ein gebührenfreies Gutachten vor. In diesem Fall ist die Tatsachenfeststellung (Befundaufnahme) nicht dazu bestimmt, dem Ausstellungswerber einem von vornherein…
…über Befunde und Vernehmungen vor einem Verwaltungsgericht unterliegen der Gebührenpflicht. Rz 486: Nicht gebührenpflichtig sind Protokolle nur dann, wenn sie mit amtlich vorgeladenen Personen aufgenommen werden, die nicht Einschreiter sind und deren Einvernahme auch nicht vom Einschreiter beantragt wurde bzw. nicht in dessen Interesse liegt…
…aber, wenn in der Vereinbarung auf Grund des klar erkennbaren Parteiwillens bereits über sämtliche Vertragselemente abgesprochen wurde und auf Grund des Vertrages Leistungen zu erbringen sind oder gefordert werden können. Rz 1023: Unter einer Option ist ein vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht zu verstehen, das einer Partei…
…wenn dem Gebührenschuldner ein Gegenbeweis zusteht (siehe Rz 1090) oder wenn eine Schrift über einzelne gebührenrechtlich bedeutsame Umstände (zB über das Ausmaß der zu erbringenden Leistung) keine Angaben enthält, ohne dabei den Urkundencharakter zu verlieren. In diesem Fall sind die fehlenden Umstände in einem Ermittlungsverfahren…