…1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des Einschreiters gemäß §…
…16/0030). Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (Feststellung von Einkünften) wirken grundsätzlich allen Beteiligten gegenüber. Daher kann beispielsweise ein Kommanditist auch dann einen Vorlageantrag stellen, wenn der Komplementär die Bescheidbeschwerde eingebracht hat. Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs…
…Form des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die Einbringung im Wege von Telefax oder FinanzOnline). Bei Formgebrechen (zB…
…oder Berichtigung von Übersetzungen europäischer Patentschriften, je Antrag | 30 Euro | Z 10 | Registerauszüge, je Auszug | 23 Euro | Z 11 | Prioritätsbelege, je Beleg | 75 Euro 10.9.2. Befreiungen Rz 551: Wird vom Patentamt zur Geltendmachung von Prioritätsrechten in…
…die Gegenstand eines Antrags auf Akteneinsicht sind, müssen diese Dokumente aufgrund des § 38 Abs. 1 BWG ("Bankgeheimnis") gegebenenfalls zur Gänze oder teilweise von der Akteneinsicht ausgenommen werden (siehe dazu den Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass vom 15.11.2022, 2022-0.812.135, Pkt. 1.2.). …
…Dezember 2021 auch unter Verwendung der Bezeichnung eines vor dem 1. Jänner 2021 bestehenden Finanzamtes wirksam eingebracht werden. Beispiel: Ein Anbringen, das beim Finanzamt Österreich eingebracht wird, ist von diesem fristwahrend entgegen zu nehmen, auch wenn es fälschlicherweise an das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach adressiert ist…
…388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.4.8.2. Gebührenschuldner Rz 389: Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht…