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5 Treffer585 msnur geltende Fassungen
2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…ein Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO und vorbehaltlich des § 85 Abs. 3 BAO schriftlich einzureichen. Er kann gemäß § 85 Abs. 3 Z 2 BAO auch mündlich gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Akteneinsicht gemäß § 90 BAO ist ein Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO. Er kann gemäß § 85 Abs. 3 lit. b BAO mündlich gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail. Mündliche Anbringen sind nach § 87…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…auszulesen (zB per Bildschirmanzeige). Der elektronische Beleg muss unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt und signiert werden, sowie in der Folge tatsächlich für den Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…derjenige Gebührenschuldner, Gesamtschuldner oder Haftende, der die Gebühr tatsächlich entrichtet hat. Dieser Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen und hat Folgendes zu beinhalten: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die…

KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zum Anbringen eines "mobilen Blaulichts" nicht gemäß § 20 Abs. 5 lit. c KFG 1967, sondern aufgrund einer anderen Verwendungsbestimmung im Sinne des § 20 Abs. 5 KFG 1967 gewährt, ist dies als Indiz gegen die begünstigte Nutzung zu sehen, schließt die begünstigte Nutzung allerdings nicht per…