…5436), besteht nur Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, aber keine Registrierkassenpflicht. 5.7. Post Soweit Gegenleistungen für sonstige Leistungen der Post (zB Porto) bar bezahlt werden, besteht Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht. Die Erleichterung für mobile Umsätze kann zur Anwendung kommen (zB Inkasso durch Briefträger) (vgl. Abschnitt 2.4…
…o-Adresse) gefunden und wird das Konto nicht vom Kundenbetreuer als meldepflichtiges Konto identifiziert (§ 21 GMSG), sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Dies gilt, bis eine Änderung der Gegebenheiten eintritt. Werden jedoch Indizien für ein Konto von hohem Wert gefunden oder tritt eine Änderung der Gegebenheiten…
…Verbindung mit dem Inhalt der Schrift muss der Adressat der Mitteilung konkret ermittelbar sein. Beispiel: Der Vermerk "Dient zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung" genügt den Erfordernissen einer gebührenfreien Mitteilung. Rz 638: Im Gegensatz dazu ist die Textierung "Dient zur Vorlage bei der Gewerbebehörde"…
…dass der Haftende zumindest den Kenntnisstand gewinnen kann, den er einnehmen könnte, wäre ihm der Abgabenbescheid zugeleitet worden (VwGH 28.6.2001, 2000/16/0561). § 248 BAO gilt nach § 225 Abs. 1 zweiter Satz BAO sinngemäß für Beschlagnahmebescheide. Daher ist der Adressat des Beschlagnahmebescheides befugt…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
…oder kommerziellen Vorteil verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert, dh., wenn ein unabhängiges Unternehmen unter vergleichbaren Umständen bereit gewesen wäre, die Dienstleistung zu vergüten oder als Eigenleistung zu erbringen ("Benefits Test" oder Vorteilstest; Z 7.6 OECD-VPL). Die Verrechnung von duplizierten Leistungen, dh…
…derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im Namen eines anderen die amtliche Ausfertigung veranlasst hat. Randzahlen 321 bis 339: derzeit frei