…58 | 19,50 | Arturo Fuente Seleccion Privada # 1 | 17,50 | Asylum 13 6ixty 9ine x 4our | 12,60 | Asylum 13 Cool Brew Robusto 50X5 | 11,50 | Asylum 13 Hercule | 14,90 | ASYLUM LIMITADA 2025 52x6…
…00 | AJ Fernandez Dias de Gloria BRAZIL Gordo | 15,80 | AJ Fernandez Dias de Gloria BRAZIL Robusto | 14,60 | AJ Fernandez Dias de Gloria BRAZIL Toro | 15,50 | Oliva Serie V Melanio Edicion Ano 2024 Gran Toro |…
Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Schnupftabaksorte "Johnny Snuff" mit 3,60 € je Packung zu 10 Gramm mit Wirkung ab 11. April 2023 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 24. März 2023
…MAGNUM 6x60 | 9,00 | A. FLORES PDR 1878 SUN GROWN Robusto | 8,60 | FLORES Y RODRIGUEZ 10TH ANNIVERSARY Reserva Limitada Robusto | 10,00 | FLORES Y RODRIGUEZ 10TH ANNIVERSARY Reserva Limitada Wide Churchill | 11,00 Bundesministerium für Finanzen, 9…
Die House of smoke Gunz GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 7. September 2024 bestimmt: | Pfeifentabake | Sorte | Gewicht je Packung Gramm | Preis je Packung € | Rattray's 7 Reserve…
Die Alpha Tabak FMR GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Pfeifentabaksorte "O´s by Doobacco Lucifero" mit 29,90 € je Packung zu 200 Gramm mit Wirkung ab 23. September 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 9. September 2022
…nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 1. März 2025 bestimmt: | Zigarren | Sorte | Preis je Stück € | A. FLORES EL CRIOLLITO DOUBLE MAGNUM | 6,60 | A. FLORES EL CRIOLLITO ROBUSTO | 5,90 | A. FLORES EL CRIOLLITO SHORT GORDO |…
…Blend No8 95 g | 95 | 24,00 | Pepe Easy Green 30 g | 30 | 7,60 | Pueblo 30 g | 30 | 7,70 | Pueblo 100 g | 100 | 25,00 | Pueblo Blue 30 g | 30…
…sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
…Körperschaftsteuer 3.2.1. Veranlagte Körperschaftsteuer Rz 113: Die Veranlagung der Körperschaftsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988…
…Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen Behörden ist die Erhebung der Umsatzsteuer in folgenden Bestimmungen übertragen…
…EStG 1988). Welches der beiden Finanzämter konkret zuständig ist, ergibt sich aus § 60 und § 61 BAO sowie aus den einschlägigen Bestimmungen des EStG 1988. Rz 82: Für die Erledigung des Antrags auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag (§ 2 Abs. 7 EStG…
3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…
…mit (einer) anderen kombiniert wird Masse in fahrbereitem Zustand: (a) ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen (b) ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern und (a) ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen (b) ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern und L7e-Kraftfahrzeug…
…7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner 2021 ist somit das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Zollamt…
7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…
…Sanktion eine Gebührenerhöhung vor (siehe Rz 127 ff). Rz 5: Den Gebühren muss keine Gegenleistung für bestimmte Verwaltungshandlungen gegenüberstehen. 1.2. Zuständigkeit Rz 6: Für die Erhebung der festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 iVm § 61 Abs…
…Kraftrad) Rz 506: Gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 2. März 2013, Seite 52, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2019/129 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr…
C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992) C.5.1. Allgemeines Rz 1500: Der jeweilige Steuersatz gemäß § 5 KfzStG 1992 bestimmt sich anhand der erstmaligen (weltweiten) Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung (weltweit) erfolgte oder durch welche Person. Beispiel…