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11 Treffer508 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 1 Z 2 | VH/KfzH meldet VF ab und stellt dies auf Halde | | | | Löst keine NoVA-Pflicht aus; NoVA-Pflicht erst bei Lieferung oder bei Nutzung im AV | VH/KfzH meldet vor Ablauf der 3-Monatsfrist TZ…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Februar 2023 Da die Monatsfrist auch durch die vorübergehende Verbringung am 30. Jänner 2023 nicht unterbrochen wird, bestand eine Zulassungsverpflichtung mit 15. Februar 2023. Die Steuerschuld entstand am 15. Jänner 2023. Kraftfahrzeugsteuer Rechtslage bis 31. Dezember 2018: Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 hat der…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.3.4.2. Tageszulassungen Rz 665: Bei Tageszulassungen handelt es sich um kurzfristige Zulassungen auf einen Fahrzeughändler (siehe Rz 432 ff). Im Unterschied zu einem Vorführkraftfahrzeug werden Kraftfahrzeuge mit einer Tageszulassung nicht auf Straßen des öffentlichen Verkehrs verwendet und dienen daher auch keinem Vorführzweck…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich abgeschlossenen DBA wurde die 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA übernommen; in einzelnen DBA finden sich hingegen vom OECD-MA abweichende - teils kürzere, teils…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…bei der neu zuständigen Abgabenbehörde. 4.2. Frist Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages beträgt ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag verlängerbar (nach § 264 Abs. 4 lit. a BAO iVm § 245 Abs. 3 BAO). Die Verlängerung liegt nicht im Ermessen. …

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass von einer unbestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 Abs. 3 GebG auszugehen ist (VwGH 9.9.2015, Ro 2014/16/0072 mit Hinweis auf VwGH 17.9.1990, 90/15/0034). Rz 1339: Wird von solch einem Präsentationsrecht Gebrauch gemacht und schließt der Präsentierte…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ist abweichend von § 108 Abs. 3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für die Bestimmung der Handelstage ist der jährlich veröffentlichte Kalender der Handelstage für den österreichischen Kassa- und Terminmarkt der Wiener Börse AG maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ertrages an den Anleger relevant. Rz 184: Findet eine pauschale Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 zum 31.12. statt, ist in diesem Fall die Steuer unter Zugrundelegung der zu diesem Zeitpunkt auf dem Depot des Anlegers befindlichen Anteile…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…so sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GMSG folgende Informationen zu melden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und ausländische Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers, sowie von jeder ermittelten meldepflichtigen Person Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie Geburtsdatum und Geburtsort…