RIS AI
7 Treffer562 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 476–4833.2.4. Master- und Local File
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…übernehmende Gesellschaft über. Beispiel: Wird eine österreichische GmbH, deren Umsätze bereits mehrere Jahre über 50 Mio. EUR betragen und die daher gemäß § 3 Abs. 2 VPDG zur Erstellung eines Master File und eines Local File verpflichtet ist, im Jahr X6 auf eine andere österreichische GmbH…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ausschließlich lokale Einheiten) sind überhaupt betroffen? Wurde vor und nach dem Umstrukturierungsprozess eine Funktions- bzw. Risikoanalyse des abgebenden und des übernehmenden Unternehmens durchgeführt und wurden Feststellungen über Zu- bzw. Abgänge von wesentlichen Vermögenswerten getroffen? Welche Überlegungen wurden iVm der Übertragung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

Hinweis Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…begründet grundsätzlich auch dann kein wirtschaftliches Eigentum, wenn der Übernehmer der Geschäftsanteile entscheiden kann, ob und wann er diese Geschäftsanteile übernehmen kann, sofern dieser nicht aufgrund zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen über weitergehende Rechte verfügt. Konkret ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…ist im Meldeformular ausdrücklich auf die automationsunterstützte Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer aus der Meldung der Privatstiftung A zu verzichten, da andernfalls sämtliche Funktionsträger der Privatstiftung in die Meldung der GmbH A übernommen werden würden. Hinweis: Zu einer Zusammenrechnung der Anteile würde es auch dann kommen…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…