…Übergang der Zuständigkeit ist in folgenden Regelungen ausdrücklich angesprochen: § 294 Abs. 4 BAO § 295 Abs. 5 BAO § 295a Abs. 2 BAO § 305 BAO § 308 Abs. 4 BAO § 310 Abs. 2 BAO. 1.4.3. Beschwerdeverfahren (§ 59 BAO) Rz 32: Die Übertragung oder der Übergang der…
…ist), besteht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe seit diesem Zeitpunkt (§ 323b Abs. 1 BAO). Ist aber der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO erst nach dem 1.1.2021 erfüllt worden, ist für den Übergang der Zuständigkeit jener Zeitpunkt maßgeblich, in dem…
…der Meldepflichten berufen, so richtet sich die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 15 WiEReG in erster Linie nach der internen Aufteilung der Zuständigkeiten. Fehlt eine solche oder ist sie für diesen Bereich nicht eindeutig, so haften alle vertretungsbefugten Organe. 6 Befreiung von der…
…AVOG 2010 gilt auch für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt. Ein solcher Übergang kann sich zB aus § 15 Abs. 2 AVOG 2010 (Änderung der Größenmerkmale bei einer GmbH) ergeben. 4. Vorlageantrag (§ 264 BAO) 4.1. Einbringungsbehörde Der Vorlageantrag ist (in sinngemäßer…
…befördert oder versendet) oder der ausländische Abnehmer das Kraftfahrzeug im Inland abholt (befördert oder versendet), ist jedoch ohne Bedeutung. Beispiel 1: Ein inländischer Zulassungsbesitzer verkauft sein Kraftfahrzeug an einen ausländischen Fahrzeughändler. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges erfolgt in Österreich und der Fahrzeughändler befördert das Kraftfahrzeug ins…
…des Bundes das Weisungsrecht bereits aufgrund der Bundesverfassung zu (Art. 20 Abs. 1 zweiter Satz B-VG). Kompetenzstreitigkeiten können vor allem zwischen den beiden Finanzämtern, allenfalls auch zwischen einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde…
…Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer…
…Nr. 165/2010, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der AVOG 2010 - DV, die mit 1. Jänner 2021 in die Bundesabgabenordnung übernommen wurden. Übersicht | Bis 31. Dezember…
…dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige…
…2 und 4 bis 15 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche: Gebühren im Sinne des GebG, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren - § 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Abs. 1 GGV, die Grunderwerbsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Bodenwertabgabe, die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Flugabgabe, der Finanzierungsbeitrag gemäß …
…V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative Schuldübernahme (siehe Rz 1420).
…wenn bis zum 31. Dezember 2020 das Wohnsitzfinanzamt des Einbringenden das Finanzamt Wien 1/23 und nicht das Finanzamt Waldviertel war. Rz 13: Nach der Grundregel des § 53 erster Satz BAO hat ein Finanzamt seine Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das…
…einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die…
…beispielsweise durch Übergabe der Fahrzeugschlüssel an ein Versicherungsunternehmen, dann kommt es zu einer Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4 NoVAG 1991. In diesem Fall kann auch nach Auffindung des Kraftfahrzeuges dieses nicht mehr für den ursprünglich begünstigten Zweck verwendet werden. Bemessungsgrundlage ist der gemeine…
…zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung, wenn die Bescheinigung über die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht innerhalb von zwei Wochen dem Fahrzeughändler vorgelegt wird. Damit wird der Käufer des Kraftfahrzeuges zum Abgabenschuldner. In diesem Fall hat der…
… Vertrag über den Übergang der Hauptmietrechte; die Beurkundung des Überganges der Hauptmietrechte gemäß § 12a Abs. 1 MRG ist nicht gebührenpflichtig, weil darin kein rechtsgeschäftlicher Vorgang, sondern ein gesetzlicher Vertragsübergang gelegen ist. Wird hingegen nach dem Inhalt der von den Parteien errichteten Urkunde nicht bloß ein…
…getragen würden, dann hätte bei einer Umstellung der Funktionen einer Vertriebstochtergesellschaft auf eine bloße Kommissionärsgesellschaft ein Übergang derartiger immaterieller Werte auf den Kommittenten stattgefunden, weshalb Anspruch auf eine Entschädigungsleistung bestünde. Ein Übergang der immateriellen Werte auf den Kommittenten würde nur insoweit nicht stattfinden, als ein…
…den Empfänger der Leistung über. Dies wird grundsätzlich der Käufer des Kraftfahrzeuges sein, somit ist dieser dann auch Abgabenschuldner. In Fall des Übergangs der Steuerschuld hat der Unternehmer das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank zu sperren und das zuständige Finanzamt über den Übergang der Steuerschuld in…
…Übergang der Steuerschuld auf den Erwerber des Kraftfahrzeuges, hat dieser beim zuständigen Finanzamt die Bescheinigung vorzulegen. Kann die Bescheinigung auch an dieser Stelle nicht vorgelegt werden, ist eine Anmeldung über die zu entrichtende Normverbrauchsabgabe (mittels Formular NOVA 2) einzureichen. Rz 227: Die Befreiung von der…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…