…1447: Persönliche Dienstbarkeiten können sowohl an unbeweglichen als auch an beweglichen Sachen begründet werden. Berechtigter ist stets eine bestimmte Person. Persönliche Dienstbarkeiten sind der Fruchtgenuss, das Gebrauchsrecht und das Wohnrecht. Rz 1448: Unter Fruchtgenuss wird das dingliche Recht verstanden, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung…
…Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können (§ 293 ABGB). Auch unkörperliche Sachen können zu den beweglichen Sachen gehören (§ 292 ABGB). Rz 1496: Werden unbewegliche, immobile Sachen gegen Leibrente übergeben, ist dies ein der Grunderwerbsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft und nicht gebührenpflichtig. Unbeweglich sind Liegenschaften und…
…beweglichen und einen des unbeweglichen Vermögens zu zerlegen. Zur Ermittlung der Gebühr ist von der Bemessungsgrundlage (Entgelt) jener Teil auszuscheiden, von dem Grunderwerbsteuer zu erheben ist bzw. im Falle der Steuerfreiheit zu erheben wäre. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit Betriebsgrundstück wird gegen Übernahme aller Aktiven und…
…vorgenommen wurde. Übernimmt daher die inländische Niederlassung eines internationalen Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Stammhauses international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist…
…0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen Partner übertragen wird, mit welchem das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass…
…Bareinnahme gewertet werden. Unabhängig von den Beleginhalten nach § 132a BAO bzw. ab 2017 auch der Beleginhalte der RKSV sollen der Verrechnungskreis (Tisch) und die auf die einzelnen Produkte entfallenden Teilbeträge ersichtlich oder ermittelbar sein. Es ist ausreichend, wenn der Beleg einem Leistungsempfänger (Kunden) übergeben wird…
…keine gebührenpflichtige Zession. Rz 1580: Die Übertragung von Sachenrechten erfolgt nicht durch Zession (§ 1392 ABGB), sondern durch Übergabe (§§ 426 ff ABGB). Keine Zession liegt bei der Übertragung verbriefter Rechte vor, wenn diese durch Übertragung des Rechtes am Papier - somit nach sachenrechtlichen Regeln - erfolgt. Beispiele: Inhaberpapiere…