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310 Treffer429 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist dem Versicherungsnehmer rückzuerstatten bzw. kann vom Gesamtsteuerbetrag abgesetzt werden. Rz 1695: Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für alle anderen Kraftfahrzeuge als Krafträder (Klassen L1emit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis L5e), Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (Klasse…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…steuerliche Ansässigkeiten verfügen. Eine natürliche Person gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus, wenn eine Person…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor, wenn ein Finanzinstitut bei der Identifizierung eines bestehenden Kontos von geringem Wert, das von einer natürlichen Person unterhalten wird, feststellt, dass sich die Wohnsitzadresse des Kontoinhabers geändert hat…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die berechtigt ist, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern. Ist keine Person berechtigt, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern, so gilt als Kontoinhaber die Person, die im Versicherungsvertrag als Eigentümer (Versicherungsnehmer) angeführt ist, sowie jede…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann. Unschätzbare Leistungen sind zB die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Ehrenerklärungen und dergleichen. Rz 1153: Lässt sich der Umfang oder der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld noch…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Falle einer Clearing oder Settlement Organisation die Gesamtbruttoerlöse nicht geführt, so sind die Gesamtbruttoerlöse mit dem Nettobetrag begrenzt, die im betreffenden Kalenderjahr in Verbindung mit dem Verkauf des Finanzvermögens oder anderen Dispositionen eingezahlt oder gutgeschrieben werden (vgl. Sec. I Rz 18 CRS-Kommentar). Im Hinblick…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sind, zu irgendeinem Zeitpunkt während des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres 50% des Gesamtvermögens, das zu irgendeinem Zeitpunkt im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr vorliegt, übersteigt. Eine Gesellschaft, die Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…übermittelt werden, ist eine Pflicht zur Informationsübermittlung gegenüber anderen Stellen als Steuerbehörden (zB für Sozialrecht) nur dann ausreichend, wenn diese Informationen letztlich auch den Steuerbehörden zugänglich gemacht werden (vgl. auch FAQ 6 vom Juni 2016Februar 2019 zu Section VIII C). Das zweite Kriterium des § 87…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen dient, das bei einem anderen Finanzinstitut als diesem Rechtsträger im…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…den Schwellenwert überschreiten. Um festzustellen, ob die Aktivitäten, die keine solchen aus dem Besitz oder Gruppenfinanzaktivitäten des NFE sind, ihn als aktiven NFE qualifizieren, kann zur Prüfung in Bezug auf diese anderen Aktivitäten § 95 Z 1 GMSG herangezogen werden (Sec. VIII Rz 130 CRS-Kommentar)…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Jahresabschluss zu verlassen, um den Status des Kontoinhabers zu bestimmen, ist es für das meldende Finanzinstitut nicht erforderlich, den Jahresabschluss nur deshalb unabhängig zu prüfen, weil es auch im Zuge der Kontoeröffnung oder eines anderen Verfahrens den geprüften Jahresabschluss erhalten hat (Sec. VII Rz 6…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, ist im Verhältnis zu Deutschland die in Art. 27 Abs. 2 des Abkommens festgelegte Frist von vier Jahren anzuwenden."   Bundesministerium für Finanzen, 9. Juli 2019

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

… Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…oder die Änderung eines zu einer Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 führenden Verwendungszwecks begründet die Steuerpflicht nach § 1 Z 4 NoVAG 1991. Die bisherige Befreiung wird damit im Ergebnis rückgängig gemacht. Beispiele: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Nutzungsänderung eines solchen Kraftfahrzeuges zum Betriebsfahrzeug des Fahrschulinhabers…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…eine Anmerkung "inkl. USt" bzw. sollte beispielsweise der Hinweis "Nettobetrag und MwSt auf Bon ungültig, korrekte Angaben auf referenzierter Rechnung" am Beleg angebracht werden. 4.6.7. Maschinenlesbarer Code (ab April 2017) Nach der Ermittlung jedes Signaturwertes hat die Registrierkasse mit Hilfe der Daten des…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…oder zur Bedienung von bestehenden Kreditlinien und Leasingfinanzierungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise verwendet. Die Förderungsobergrenze gemäß der Mitteilung 2020/C 91 I/01 in der Fassung der 6. Änderung des Befristeten Rahmens4 in Höhe von EUR 2.300.000 wird eingehalten. Das bedeutet…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der DEMPE-Funktionen und damit einhergehend eine Änderung des wirtschaftlichen Eigentums eintritt oder ob womöglich ein neues unkörperliches Wirtschaftsgut entsteht, welches im wirtschaftlichen (Mit-)Eigentum der Betriebsstätte…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…AV Nr. 8/2014, (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass) sowie b.den Erlass des BMF vom 13.10.2014, BMF-010220/0177-VI/9/2014, BMF-AV Nr. 147/2014, betreffend die Änderung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Februar 2014, BMF-010219…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…Dezember 1998) betrug 2,5%. Mit BGBl. II Nr. 309/2002 (Änderung der Basis- und Referenzzinssatzverordnung) wurde die Bezugsgröße für den Basiszinssatz (bisher: Einlagefazilität) auf die Veränderungen des Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsoperationen umgestellt. Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung idF BGBl. II Nr…