Findok · Richtlinien
AH-2660
Arbeitsrichtlinie Afghanistan-Embargo
Fassung 2 — geltend ist 48 AbschnitteStammnr. 60283
Fassungen
Inhalt der Fassung 2
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- Abschnitt 3.
- 4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- Abschnitt 5.
- 6. Strafbestimmungen
- Anlage 1
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 13.07.2012.