RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2660

Einleitung

überholte Fassung (bis 21.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0040-III/11/2018gilt ab 13.07.2012

Inhaltsverzeichnis der AH-2660

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.07.2012 bis 21.10.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie AH-2660 (Arbeitsrichtlinie Afghanistan-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juli 2012

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0040-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0030-IV/8/2012
Stammnummer
60283
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 4)
Gültig
13.07.2012 bis 21.10.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF