Findok · Richtlinien
UP-5700
12. Rechtsgrundlagen
überholte Fassung (bis 16.08.2023)Richtlinie2023-0.071.053gilt ab 27.01.2023
Inhaltsverzeichnis der UP-5700
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.01.2023 bis 16.08.2023.
20.08.202030.10.202019.02.202123.06.202124.01.202212.01.202327.01.202317.08.202313.10.2023 (geltend)
Wortlaut laut Findok
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 1
Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 3
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 340 vom 15.12.2016 S. 1
Beschluss (EU) 2018/1573 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA- Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist, ABl. Nr. L 262 vom 19.10.2018 S. 57
Beschluss (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019 S. 19
Beschluss Nr. 1/2019 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 2. Dezember 2019 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union [2019/2233], ABl. Nr. L 333 vom 27.12.2019 S. 154
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2020 S. 34
Beschluss (EU) 2020/1113 des Rates vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist, ABl. Nr. L 244 vom 29.07.2020 S. 11
Beschluss Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526], ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020 S. 1
Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73
Beschluss Nr. 2/2022 des durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses über die Annahme seiner Geschäftsordnung für die Streitbeilegung [2022/2582], ABl. Nr. L 335 vom 30.11.2022 S. 103
Beschluss Nr. 1/2021 des gemäß dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses über die Annahme seiner Geschäftsordnung [2021/2302], ABl. Nr. L 459 vom 29.7.2021 S. 3
12.2. Ursprungsprotokoll
Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019, ab S. 22
Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020, ab S. 2
Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73 (Berichtigung des Textes der Lieferantenerklärung)
12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits.
Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Artikel 7 Absätze 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union (2022/C 35/02), ABl. Nr. C 35 vom 24.01.2022 S. 10
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Protokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Ghana über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Liste der Vormaterialien, für die eine Kumulierung nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der EU gelten kann (2023/C 29/02), ABl. Nr. C 29 vom 26.01.2023 S. 2
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.071.053
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.617.308
- Stammnummer
- 78586
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 27.01.2023 bis 16.08.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF