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Findok · Richtlinien

UP-5700

12. Rechtsgrundlagen

geltende FassungRichtlinie2023-0.786.112gilt ab 13.10.2023

Inhaltsverzeichnis der UP-5700

Wortlaut laut Findok

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 1 Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 3 Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 340 vom 15.12.2016 S. 1 Beschluss (EU) 2018/1573 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA- Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist, ABl. Nr. L 262 vom 19.10.2018 S. 57 Beschluss (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019 S. 19 Beschluss Nr. 1/2019 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 2. Dezember 2019 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union [2019/2233], ABl. Nr. L 333 vom 27.12.2019 S. 154 Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2020 S. 34 Beschluss (EU) 2020/1113 des Rates vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist, ABl. Nr. L 244 vom 29.07.2020 S. 11 Beschluss Nr. 1/2020 des durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526], ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020 S. 1 Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95 Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73 Mitteilung über gültige Ursprungsnachweise für Ursprungserzeugnisse Ghanas bei der Einfuhr in die Europäische Union ab dem 20. August 2023 im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Ghana (2023/C 245/06), ABl. Nr. C 245 vom 12. 7. 2023 S. 6 Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union im Rahmen des Interim-WPA EU-Ghana ABl. Nr. C/2023/173 vom 11.10.2023. 12.2. Ursprungsprotokoll Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019, ab S. 22 Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020, ab S. 2 Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95 Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73 (Berichtigung des Textes der Lieferantenerklärung) 12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits. Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Artikel 7 Absätze 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union (2022/C 35/02), ABl. Nr. C 35 vom 24.01.2022 S. 10 Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Protokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Ghana über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Liste der Vormaterialien, für die eine Kumulierung nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der EU gelten kann (2023/C 29/02), ABl. Nr. C 29 vom 26.01.2023 S. 2

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.786.112
GZ der Erstfassung
2020-0.617.308
Stammnummer
78586
Enthalten in Fassung
10, 11 (geltend: 11)
Gültig
13.10.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF