Findok · Richtlinien
UP-5700
12. Rechtsgrundlagen
überholte Fassung (bis 11.01.2023)Richtlinie2022-0.056.161gilt ab 24.01.2022
Inhaltsverzeichnis der UP-5700
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 24.01.2022 bis 11.01.2023.
20.08.202030.10.202019.02.202123.06.202124.01.202212.01.202327.01.202317.08.202313.10.2023 (geltend)
Wortlaut laut Findok
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 1
Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 287 vom 21.10.2016 S. 3
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 340 vom 15.12.2016 S. 1
Beschluss (EU) 2018/1573 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA- Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist, ABl. Nr. L 262 vom 19.10.2018 S. 57
Beschluss (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019 S. 19
Beschluss Nr. 1/2019 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 2. Dezember 2019 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union [2019/2233], ABl. Nr. L 333 vom 27.12.2019 S. 154
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 54 vom 26.02.2020 S. 34
Beschluss (EU) 2020/1113 des Rates vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist, ABl. Nr. L 244 vom 29.07.2020 S. 11
Beschluss Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526], ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020 S. 1
Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73
12.2. Ursprungsprotokoll
Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 332 vom 23.12.2019, ab S. 22
Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 350 vom 21.10.2020, ab S. 2
Berichtigung des Beschlusses Nr. 1/2020 des durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses vom 20. August 2020 über die Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/1526] (Amtsblatt der Europäischen Union L 350 vom 21. Oktober 2020), ABl. Nr. L 57 vom 18.02.2021 S. 95
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2208 des Rates vom 9. Dezember 2019über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im - durch das Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten - WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist (Amtsblatt der Europäischen Union L 332 vom 23. Dezember 2019), ABl. Nr. L 214 vom 17.06.2021 S. 73 (Berichtigung des Textes der Lieferantenerklärung)
12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits.
Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Artikel 7 Absätze 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union (2022/C 35/02), ABl. Nr. C 35 vom 24.01.2022 S. 10
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.056.161
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.617.308
- Stammnummer
- 78586
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 11)
- Gültig
- 24.01.2022 bis 11.01.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF