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Findok · Richtlinien

ZK-2370

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung

überholte Fassung (bis 31.03.2023)Richtlinie2022-0.892.520gilt ab 15.12.2022

Inhaltsverzeichnis der ZK-2370

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.12.2022 bis 31.03.2023.

Wortlaut laut Findok

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung von Waren oder den Betrieb eines Verwahrungslagers eingetreten sind und sich auf deren Aufrechterhaltung oder Inhalt auswirken können. Beispiele für mitteilungspflichtige Ereignisse sind: beabsichtigte Vergrößerung/Verkleinerung der Lagerflächen Erhöhung des Referenzbetrages neuer Zollverantwortlicher Fehlmengen/Schwund Insolvenzverfahren 6.2. Zusammenarbeit der Dienststellen Die bewilligungserteilende Stelle ist i.d.R. auch Überwachungs-ZS. Diese hat Überwachungsaufgaben in Form von Prüfungen und Kontrollen wahrzunehmen und ggfs. auch anzuordnen. Wenn die Überwachungszollstelle nicht die Zollstelle am Ort der Lagerräumlichkeiten ist, ist die Zollstelle am Ort der Lagerräumlichkeiten von der Überwachungszollstelle von der Ausstellung der Bewilligung zu informieren (siehe Abschnitt 2.4.1.2.2.). Diese Information ist gleichzeitig der Auftrag die jährliche Bestandsaufnahme regelmäßig durchzuführen. Zusätzliche Kontrollen können anlassbezogen sowohl von der Überwachungszollstelle angeordnet werden als auch von der Zollstelle am Ort der Lagerung durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind jedenfalls der Überwachungszollstelle mitzuteilen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.892.520
GZ der Erstfassung
2020-0.540.415
Stammnummer
78423
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 9)
Gültig
15.12.2022 bis 31.03.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF