Findok · Richtlinien
ZK-2370
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
überholte Fassung (bis 31.03.2023)Richtlinie2022-0.892.520gilt ab 15.12.2022
Inhaltsverzeichnis der ZK-2370
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.12.2022 bis 31.03.2023.
Wortlaut laut Findok
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
6.1. Mitteilungspflichten
|
UZK
|
DA
|
IA
|
TDA
|
23 (2)
| | |
Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung von Waren oder den Betrieb eines Verwahrungslagers eingetreten sind und sich auf deren Aufrechterhaltung oder Inhalt auswirken können.
Beispiele für mitteilungspflichtige Ereignisse sind:
beabsichtigte Vergrößerung/Verkleinerung der Lagerflächen
Erhöhung des Referenzbetrages
neuer Zollverantwortlicher
Fehlmengen/Schwund
Insolvenzverfahren
6.2. Zusammenarbeit der Dienststellen
Die bewilligungserteilende Stelle ist i.d.R. auch Überwachungs-ZS. Diese hat Überwachungsaufgaben in Form von Prüfungen und Kontrollen wahrzunehmen und ggfs. auch anzuordnen.
Wenn die Überwachungszollstelle nicht die Zollstelle am Ort der Lagerräumlichkeiten ist, ist die Zollstelle am Ort der Lagerräumlichkeiten von der Überwachungszollstelle von der Ausstellung der Bewilligung zu informieren (siehe Abschnitt 2.4.1.2.2.). Diese Information ist gleichzeitig der Auftrag die jährliche Bestandsaufnahme regelmäßig durchzuführen.
Zusätzliche Kontrollen können anlassbezogen sowohl von der Überwachungszollstelle angeordnet werden als auch von der Zollstelle am Ort der Lagerung durchgeführt werden.
Die Ergebnisse sind jedenfalls der Überwachungszollstelle mitzuteilen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.892.520
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.540.415
- Stammnummer
- 78423
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 9)
- Gültig
- 15.12.2022 bis 31.03.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF