RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-7200

11. Schlussbestimmungen

überholte Fassung (bis 04.05.2020)RichtlinieBMF-010310/0372-III/11/2019gilt ab 19.12.2019

Inhaltsverzeichnis der UP-7200

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.12.2019 bis 04.05.2020.

Wortlaut laut Findok

211. AnwendungsbereichSchlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. Nach Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Union und einem oder mehreren ASEAN-Staaten können die Vertragsparteien durch Beschluss des Zollausschusses dieses Protokoll ändern oder anpassen, insbesondere des bei der Ursprungskumulierung betroffenen Anhangs C, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Ursprungsregeln zu gewährleisten, die für den Präferenzaustausch zwischen den ASEAN-Staaten und der Union gelten. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf UrsprungserzeugnisseWaren, die die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Abkommens im Durchgangsverkehr, in den Vertragsparteien, in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen dieses Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebieteinführenden Vertragspartei binnen 12 Monaten nach diesem Zeitpunkt eine nachträglich ausgestellte Ursprungserklärung sowie auf Verlangen Unterlagen zum Nachweis der EU und das Gebiet Singapursunmittelbaren Beförderung (Nichtveränderung) vorgelegt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010310/0372-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0333-III/11/2019
Stammnummer
77014
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 4)
Gültig
19.12.2019 bis 04.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF