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Findok · Richtlinien

UP-5500

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 22.04.2020)RichtlinieBMF-010310/0328-III/11/2018gilt ab 10.10.2016

Inhaltsverzeichnis der UP-5500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.10.2016 bis 22.04.2020.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen grundsätzlich alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, betreffend Ausnahmen siehe Art. 23 (Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen Anhängen. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen auch Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Art. 23 (Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen Anlagen nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010310/0328-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0285-IV/7/2016
Stammnummer
72461
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 14)
Gültig
10.10.2016 bis 22.04.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF