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Findok · Richtlinien

UP-5500

Einleitung

überholte Fassung (bis 03.12.2020)Richtlinie2020-0.290.911gilt ab 11.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-5500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 11.05.2020 bis 03.12.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.290.911
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0285-IV/7/2016
Stammnummer
72461
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 14)
Gültig
11.05.2020 bis 03.12.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF