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Findok · Richtlinien

UP-5500

Einleitung

überholte Fassung (bis 22.04.2020)RichtlinieBMF-010310/0328-III/11/2018gilt ab 10.10.2016

Inhaltsverzeichnis der UP-5500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.10.2016 bis 22.04.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010310/0328-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0285-IV/7/2016
Stammnummer
72461
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 14)
Gültig
10.10.2016 bis 22.04.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF