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Findok · Richtlinien

ZT-2505

35. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)

überholte Fassung (bis 31.07.2020)Richtlinie2020-0.408.753gilt ab 01.07.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2020 bis 31.07.2020.

Wortlaut laut Findok

35. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096) Mit Durchführungsverordnung (EU) der Kommission vom 17. Juli 2017, welche mit 7. August 2017 in Kraft tritt, wird für dieses Kontingent die Pflicht zu Vorlage eines Ursprungsnachweises abgeschafft. Ab 7. August 2017 ist kann daher dieses Kontingent ohne Vorlage eines Ursprungsnachweises in Anspruch genommen werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.408.753
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
29 (geltend: 32)
Gültig
01.07.2020 bis 31.07.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF