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Findok · Richtlinien

ZT-2505

35. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)

überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 17.05.2020.

Wortlaut laut Findok

3335. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru), 09.7315 (RindfleischUnterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus Nicaragua) und 09.7300den USA (Rindfleisch aus ZentralamerikaKontingent Nr. 09.0096) Mit Durchführungsverordnung (EU) der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnetvom 17. Juli 2017, dessen Mengenwelche mit 7. August 2017 in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer FußnoteKraft tritt, wird für dieses Kontingent die Pflicht zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg FleischVorlage eines Ursprungsnachweises abgeschafft. Ab 7. August 2017 ist kann daher dieses Kontingent ohne Knochen entsprechenVorlage eines Ursprungsnachweises in Anspruch genommen werden. Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 922/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Nicaragua eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen. Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 924/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Zentralamerika eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen. Bei diesen Kontingenten ist immer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. Die erforderliche Umrechnung auf das Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0503-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
27 (geltend: 32)
Gültig
01.01.2020 bis 17.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF