Findok · Richtlinien
ZT-2505
16.2. Definition von "Gefrierblöcken"
überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.01.2020
Inhaltsverzeichnis der ZT-2505
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 17.05.2020.
Wortlaut laut Findok
1616.2. autonome Zollkontingente für bestimmte FischereierzeugnisseDefinition von "Gefrierblöcken"
Diese Bestimmung betrifft die Kontingente Nrn. 09.2746, 09.2748, 09.2750, 09.2754, 09.2759, 09.2760, 09.2761, 09.2762, 09.2765, 09.2770, 09.2772, 09.2774, 09.2776, 09.2777, 09.2778, 09.2784, 09.2785, 09.2786, 09.2788, 09.2790, 09.2794, 09.2798, 09.2800, 09.2802, 09.2804, 09.2822, 09.2824 und 09.2826.
Mit Verordnung (EU) 2018/1977 werden Kontingente für bestimmte Fische "zur VerarbeitungGefrierblöcke" eröffnet. Laut Artikel 4 dieser Verordnung können diese Kontingente nur dann angewandt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:sind rechteckige oder anders einheitlich geformte Massen von
Die Waren müssen MEHR als einer oder mehrere der folgenden Verarbeitungen unterzogen werden:
-Säubern,
-Ausnehmen,
-Entfernen von Kopf oder Schwanz,
-Schneiden,zusammenhängenden Fischfilets oder
-Umpacken einzeln schnellgefrorener Filets,
-Entnahme von Warenproben,
-Sortieren,
-Etikettieren,
-Verpacken,
-Kühlen,
-Gefrieren,
-Tiefgefrieren,
-Glasieren (Überziehen mit Eis),
-Auftauen,
-Trennen
Die Kontingente können aber jedenfalls angewandt werden, wenn die Ware einer oder mehreren der folgenden Behandlungen unterworfen wird:
-Zerschneiden in Würfelvon einer Mischung von Filets und zerkleinertem Fischfleisch, oder
-Zerteilen in Ringe
-bei Materialien der KN-Codes 0307 43 91, 0307 43 92 und 0307 43 99 Zerschneiden in Streifen (Kontingente Nr. 09.2785 und 09.2786, Kalmare)
-Filetieren
-Herstellen von Lappen
-Zerteilen von Gefrierblöcken
-Zerteilen von Filetblöcken mit Zwischenlage zur Gewinnung von Einzelfilets
-Zerteilen in Scheiben bei Materialien der KN-Codes ex 0303 66 11, 0303 66 12, 0303 66 13, 0303 66 19, 0303 89 70, 0303 89 90 (Kontingent Nr. 09.2760, Seehecht und Rosa Kingklip)
-Behandlung der Erzeugnisse der KN-Codes 0306 16 99 (TARIC-Unterpositionen 20 und 30), 0306 17 92 (TARIC- Unterposition 20), 0306 17 99 (TARIC-Unterposition 10), 0306 35 90 (TARIC- Unterpositionen 12, 14, 92 und 93), 0306 36 90 (TARIC-Unterpositionen 20 und 30), 1605 21 90 (TARIC-Unterpositionen 45, 55 und 62) und 1605 29 00 (TARIC-Unterpositionen 50, 55 und 60) unter Packgasen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Kontingente Nr. 09.2794, 09.2798, 09.2800, 09.2802 und 09.2826, Garnelen)
-Zerteilen des gefrorenen Erzeugnisses oder Hitzebehandlung des gefrorenen Erzeugnisses, um die Entfernung von inneren Abfällen zu ermöglichen, unter den KN-Codes 0306 11 10 (TARIC-Unterposition 10), 0306 11 90 (TARIC- Unterposition 20) und 0306 31 00 (TARIC-Unterposition 10) (Kontingent 09.2762, Langusten)ganz aus zerkleinertem Fischfleisch.
Auch wenn die Waren auf Grund ihrer Behandlung für die Anwendung des Kontingentzollsatzes in Betracht kommen würden können die Kontingente dann nicht angewandt werden, wenn diese Behandlung vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen wird.
Die aus diesen Fischen hergestellten Erzeugnisse müssen zum menschlichen Verzehr bestimmt sein. Diese KontingenteEinzelne Fische können daher keinesfalls zur Herstellung von Tiernahrungnicht als "Gefrierblöcke" angesehen werden. Ebenso sind gefrorene Blöcke aus ganzen Fischen oder von Düngemitteln in Anspruch genommen werdenaus Fischen ohne Kopf keine "Gefrierblöcke".
Für Kontingent Nr. 09.2785 (Rümpfe von Kalmaren) müssen auch die Bedingungen unter Punkt 26 erfüllt sein.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0503-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0225-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71641
- Enthalten in Fassung
- 27 (geltend: 32)
- Gültig
- 01.01.2020 bis 17.05.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF