Findok · Richtlinien
ZK-2030
Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
überholte Fassung (bis 02.03.2021)Richtlinie2021-0.112.666gilt ab 15.02.2021
Inhaltsverzeichnis der ZK-2030
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2021 bis 02.03.2021.
Wortlaut laut Findok
Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz
[Grafik]
Hinweise zum ZBefr 2:
Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck daher verwendet bzw. dessen Vorhandensein vom Anmelder/Dateneingeber bei zulässiger mündlicher Zollanmeldung codiert, dann ist eine gesonderte Feststellung mittels Grundlagenbescheids entbehrlich.
ZBefr 2 - Seite 2: Übersiedlungsgut
[Grafik]
Hinweise zum ZBefr 2:
Hat der Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen.
Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01.
Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.
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Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.112.666
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0122-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71544
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 12)
- Gültig
- 15.02.2021 bis 02.03.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF