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Findok · Richtlinien

ZK-2030

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2

überholte Fassung (bis 14.02.2021)RichtlinieBMF-010313/0149-III/10/2019gilt ab 03.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-2030

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.05.2016 bis 14.02.2021.

Wortlaut laut Findok

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck daher verwendet bzw. dessen Vorhandensein vom Anmelder/Dateneingeber bei zulässiger mündlicher Zollanmeldung codiert, dann ist eine gesonderte Feststellung mittels Grundlagenbescheids entbehrlich. ZBefr 2 - Seite 2: Übersiedlungsgut [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Hat der Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.

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Normen und Schlagworte

Übersiedlungsgut

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0149-III/10/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0122-IV/6/2016
Stammnummer
71544
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5 (geltend: 12)
Gültig
03.05.2016 bis 14.02.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF