Findok · Richtlinien
VB-0730
Einleitung
überholte Fassung (bis 31.12.2020)Richtlinie2020-0.577.790gilt ab 15.09.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0730
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.09.2020 bis 31.12.2020.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 und des Produktpirateriegesetzes 2020 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.577.790
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0073-IV/8/2013
- Stammnummer
- 68093
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 11)
- Gültig
- 15.09.2020 bis 31.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF