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Findok · Richtlinien

VB-0730

Einleitung

überholte Fassung (bis 31.12.2020)Richtlinie2020-0.577.790gilt ab 15.09.2020

Inhaltsverzeichnis der VB-0730

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.09.2020 bis 31.12.2020.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 und des Produktpirateriegesetzes 2020 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.577.790
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0073-IV/8/2013
Stammnummer
68093
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 11)
Gültig
15.09.2020 bis 31.12.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF