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Findok · Richtlinien

VB-0730

Einleitung

überholte Fassung (bis 30.06.2020)RichtlinieBMF-010311/0003-III/11/2019gilt ab 01.01.2014

Inhaltsverzeichnis der VB-0730

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2014 bis 30.06.2020.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 und des Produktpirateriegesetzes 2004 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0003-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0073-IV/8/2013
Stammnummer
68093
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 11)
Gültig
01.01.2014 bis 30.06.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF