Findok · Richtlinien
VB-0730
Einleitung
überholte Fassung (bis 15.12.2021)Richtlinie2020-0.825.816gilt ab 01.01.2021
Inhaltsverzeichnis der VB-0730
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 15.12.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 und des Produktpirateriegesetzes 2020 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.825.816
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0073-IV/8/2013
- Stammnummer
- 68093
- Enthalten in Fassung
- 9 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.01.2021 bis 15.12.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF