Findok · Richtlinien
UP-6300
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 25.01.2021)Richtlinie2021-0.029.102gilt ab 15.01.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-6300
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.01.2021 bis 25.01.2021.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Anhang I Abschnitt B Anlagen 1 bis 3 (Seite 111 bis 117) nichts anderes bestimmt ist.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I Abschnitt B Anlagen 1 bis 3 (Seite 111 bis 117) nichts anderes bestimmt ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.029.102
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0204-IV/7/2013
- Stammnummer
- 67006
- Enthalten in Fassung
- 11 (geltend: 15)
- Gültig
- 15.01.2021 bis 25.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF