RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1936-W/06

Nachholverbot

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1936-W/06vom 20.02.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

können, etwa weil ihm diese noch nicht bekannt gewesen seien, behauptet der Bw. hingegen nicht. Da der Bw. im Schreiben vom 24. Mai 2006 somit keine Tatsachen genannt hat, die auch aus der Sicht seines ehemaligen Buchhalters neu hervorgekommen wären, hat der Bw. dem Mängelbehebungsauftrag vom 5. Mai 2006 bereits hinsichtlich der Bestimmung des § 303a Abs 1 lit d nicht entsprochen. Die vom Bw. im im letzten Absatz erwähnten Schreiben erstellten Angaben hinsichtlich der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages reichen nicht hin um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, diese eindeutig und zuverlässig beurteilen zu können. Dies bereits deshalb, da der Bw. gegenüber der Abgabebehörde, w. o. ausgeführt, auch für die Handlungen und Unterlassungen seines Vertreters einzustehen hat. Dem in Rede stehenden Mängelbehebungsauftrag wurde daher auch hinsichtlich § 303a Abs 1 lit c BAO nicht entsprochen. Der Antrag auf Wiederaufnahme der o. a. Verfahren hätte daher vom Finanzamt gemäß § 303 a Abs 2 BAO mittels Bescheid als zurückgenommen erklärt werden müssen. Demzufolge war der o. e. Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 2006 wegen Nichtbeachtung der in § 303a Abs 2 BAO für eine nicht ordnungsgemäße Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages vorgesehenen Rechtsfolge seitens des UFS ersatzlos aufzuheben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. Februar 2009

Normen und Schlagworte

NachholverbotGrundsatz der PeriodenbesteuerungBilanzberichtigungSchätzungSicherheitszuschlagMängelbehebung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1936-W/06
Stammnummer
39412
Gültig
20.02.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF