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Findok · Richtlinien

NeuFöR Rz 94

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)

überholte Fassung (bis 24.06.2013)RichtlinieBMF-010222/0282-VI/7/2008gilt ab 19.12.2008

Inhaltsverzeichnis der NeuFöR

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.12.2008 bis 24.06.2013.

Wortlaut laut Findok

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 1 zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet (www.bmf.gv.at) erhältlich.

Normen und Schlagworte

Erklärung der NeugründungNeuFö 1

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0282-VI/7/2008
Stammnummer
38479
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 3)
Gültig
19.12.2008 bis 24.06.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF