Findok · Richtlinien
AH-4311
4. Durchfuhr von Rohdiamanten
überholte Fassung (bis 31.05.2011)RichtlinieBMF-010302/0020-IV/8/2010gilt ab 01.11.2010
Inhaltsverzeichnis der AH-4311
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.11.2010 bis 31.05.2011.
01.11.201001.06.201102.08.201221.11.201229.09.201525.04.201803.02.202015.10.202001.01.202111.01.202108.08.2022 (geltend)
Wortlaut laut Findok
4. Durchfuhr von Rohdiamanten
(1) Die Abschnitte 2. und 3. sind für die Durchfuhr nicht anzuwenden,
(a) wenn die Rohdiamanten nur zum Zwecke der Durchfuhr zu einem anderen Teilnehmer am Kimberley Prozess-Zertifikationssystem als der Gemeinschaft in das Gebiet der Gemeinschaft verbracht werden und die Durchfuhr als Zweck auf dem begleitenden Zertifikat unmissverständlich angegeben ist
und
(b) wenn bei der Ein- und Ausfuhr festgestellt werden kann, dass weder am Originalbehältnis, in dem die Rohdiamanten befördert werden, noch an dem von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmers ausgestellten Originalzertifikat Eingriffe festgestellt werden.
(2) Bei positivem Abschluss der Prüfung der Voraussetzungen nach Absatz 1 sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen.
Werden die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, kann eine Einfuhr mit nachfolgender Ausfuhr nach den Abschnitten 2. und 3. durchgeführt werden, werden die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit. b nicht erfüllt, ist die Durchfuhr zurückzuweisen.
5. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten
In Abweichung der allgemeinen Vorschriften über die Beschau von Waren in der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 5.2. müssen die Beschau von Rohdiamanten zwei Zollorgane gleichzeitig vornehmen und es ist danach das Behältnis wieder verschlusssicher herzurichten.
Über die durchgeführte Beschau und die verwendeten neuen Verschlüsse (Bezeichnung, Nummer) ist ein Vermerk auf dem Original des Kimberley-Zertifikats anzubringen und zollamtlich zu bestätigen.
6. Strafbestimmungen
Die Strafbestimmungen des § 39 AußHG 2005 sind bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung anzuwenden. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130.
Abschnitt 7.
derzeit frei
Abschnitt 8.
derzeit frei
Abschnitt 9.
derzeit frei
Normen und Schlagworte
- § 39 AußHG 2005, Außenhandelsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 50/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0020-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0146-IV/8/2008
- Stammnummer
- 35421
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 23)
- Gültig
- 01.11.2010 bis 31.05.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF