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Findok · Richtlinien

AH-4311

4. Durchfuhr von Rohdiamanten

überholte Fassung (bis 31.05.2011)RichtlinieBMF-010302/0020-IV/8/2010gilt ab 01.11.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-4311

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.11.2010 bis 31.05.2011.

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr von Rohdiamanten (1) Die Abschnitte 2. und 3. sind für die Durchfuhr nicht anzuwenden, (a) wenn die Rohdiamanten nur zum Zwecke der Durchfuhr zu einem anderen Teilnehmer am Kimberley Prozess-Zertifikationssystem als der Gemeinschaft in das Gebiet der Gemeinschaft verbracht werden und die Durchfuhr als Zweck auf dem begleitenden Zertifikat unmissverständlich angegeben ist und (b) wenn bei der Ein- und Ausfuhr festgestellt werden kann, dass weder am Originalbehältnis, in dem die Rohdiamanten befördert werden, noch an dem von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmers ausgestellten Originalzertifikat Eingriffe festgestellt werden. (2) Bei positivem Abschluss der Prüfung der Voraussetzungen nach Absatz 1 sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen. Werden die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, kann eine Einfuhr mit nachfolgender Ausfuhr nach den Abschnitten 2. und 3. durchgeführt werden, werden die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit. b nicht erfüllt, ist die Durchfuhr zurückzuweisen. 5. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten In Abweichung der allgemeinen Vorschriften über die Beschau von Waren in der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 5.2. müssen die Beschau von Rohdiamanten zwei Zollorgane gleichzeitig vornehmen und es ist danach das Behältnis wieder verschlusssicher herzurichten. Über die durchgeführte Beschau und die verwendeten neuen Verschlüsse (Bezeichnung, Nummer) ist ein Vermerk auf dem Original des Kimberley-Zertifikats anzubringen und zollamtlich zu bestätigen. 6. Strafbestimmungen Die Strafbestimmungen des § 39 AußHG 2005 sind bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung anzuwenden. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130. Abschnitt 7. derzeit frei Abschnitt 8. derzeit frei Abschnitt 9. derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0020-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0146-IV/8/2008
Stammnummer
35421
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 23)
Gültig
01.11.2010 bis 31.05.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF