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Findok · Richtlinien

AH-1130

3. Gerichtlich strafbare Handlungen

überholte Fassung (bis 20.11.2011)RichtlinieBMF-010302/0008-IV/8/2010gilt ab 01.11.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-1130

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.11.2010 bis 20.11.2011.

Wortlaut laut Findok

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen § 37 AußHG 2005 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 38 AußHG 2005 Beschlagnahme. 3.2. Güter (1)Chemikalien der Listen 1 und 2 des Anhangs zum AußHG 2005, das sind die Güter nach § 4 Abs. 1 AußHG 2005 (Siehe dazu AH-3310). (2)Militärgüter, das sind Güter der Anlage zur AußHV 2005, das sind die Güter nach einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 2 AußHG 2005 (Siehe dazu AH-3200). (3)(a) Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Folterwaren (§ 1 Z 15 lit. a AußHG 2005), Güter aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund von Art. 133 des EG-Vertrags zur Kontrolle des Handels mit Gütern und bestimmten Dienstleistungen, die neben möglichen zivilen Verwendungen auch zu militärischen Zwecken, zum Zweck der Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder sonstiger unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verwendet oder erbracht werden können (siehe dazu AH-3100 und AH-4501). (b) Embargo-Güter (aus Länder-Embargos; § 1 Z 15 lit. b AußHG 2005), Güter aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund von Art. 301 des EG-Vertrags, mit denen restriktive Maßnahmen festgelegt werden mit Ausnahme von restriktiven Maßnahmen, die unter Art. 60 des EG-Vertrages (das sind Finanzrestriktionen) fallen. (Siehe dazu AH-2*** ff). 3.3. Zuständige Strafbehörden Für das Strafverfahren der in § 37 Abs. 1 bis 4 AußHG 2005 mit Strafe bedrohten Handlungen ist das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0008-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0137-IV/8/2008
Stammnummer
34221
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 7)
Gültig
01.11.2010 bis 20.11.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF