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Findok · Richtlinien

VB-0231

2. Verfahren

überholte Fassung (bis 31.12.2011)RichtlinieBMF-010311/0003-IV/8/2008gilt ab 11.01.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0231

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 11.01.2008 bis 31.12.2011.

Wortlaut laut Findok

2. Verfahren 2.1. Zollabfertigung (1) Die für die Einfuhr oder die Durchfuhr notwendige Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend bildet bei der Zollabfertigung eine erforderliche Unterlage zur Anmeldung gemäß Artikel 62 Abs. 2 ZK. (2) Bei Fehlen dieser Bewilligung ist daher nach Art. 63 ZK und den hiezu ergangen Weisungen (Arbeitsrichtlinie Verbote und Beschränkungen, VB-0100 Abschnitt 1.1.4.) vorzugehen. (3) Die Daten der vorgelegten Bewilligung sind in der Zollanmeldung festzuhalten (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7100"). (4) Auf der Bewilligung, die immer auf eine bestimmte Sendung, eine bestimmte Menge, eine bestimmte Charge (siehe Abs. 5) oder einen bestimmten Wert lautet, ist die tatsächlich zur Abfertigung gelangende Menge (Charge) unter Festhaltung der Abfertigungsdaten amtlich zu bestätigen. Die Bewilligung ist, auch wenn sie erschöpft ist, dem Anmelder zurückzugeben. (5) Auf die Übereinstimmung der zur Abfertigung gestellten Ware mit jener, die Gegenstand der vorgelegten Bewilligung ist, sowie auf die Einhaltung allfälliger Auflagen ist zu achten. Es ist daher erforderlich, zumindest stichprobenweise auch die Übereinstimmung der Chargenbezeichnung der jeweiligen Sendung mit der im Bewilligungsbescheid genehmigten Charge zu prüfen. (6) Bei den in Abschnitt 1.2. und Abschnitt 1.3. angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen des § 12a Abs. 5 des Tierseuchengesetzes bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartcode "7119" anzugeben.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0003-IV/8/2008
Stammnummer
32981
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
11.01.2008 bis 31.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF