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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/1451-L/02

Zuordnung von Aufwendungen bei einem teils betrieblich genutzten, teils vermieteten Gebäude

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1451-L/02vom 25.04.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

(1996). Die Berufung betreffend Einkommensteuer 1997 bis 2000 war bezüglich des Begehrens auf Abänderung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzuweisen; die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 waren jedoch im Hinblick auf die Höhe des Verlustabzuges abzuändern. Die sich laut Berufungsentscheidung ergebenden Änderungen in der Berechnung und den Bemessungsgrundlagen hinsichtlich Einkommensteuer für die berufungsgegenständlichen Jahre ergeben sich aus beiliegenden Berechnungsblättern. Anmerkung: Obgleich sich für das Jahr 1997 keine Änderung ergab, wurde der Vollständigkeit halber und zwecks besserer Übersichtlichkeit auch diesbezüglich ein entsprechendes Berechnungsblatt beigelegt. Beilage: 7 Berechnungsblätter (jeweils in S und €) Linz, am 25. April 2007

Normen und Schlagworte

GebäudeZinsenGewerbebetriebbetrieblich genutztvermietetleerstehende Räumlichkeitennotwendiges Betriebsvermögengewillkürtes BetriebsvermögenLiebhabereiFeststellungsverfahrenSonderbetriebsausgabenBindungswirkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1451-L/02
Stammnummer
28041
Gültig
25.04.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF